Weihnachtliche Stimmung am Graben in der Wiener City

Weihnachtliche Stimmung am Graben in der Wiener City
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Wien: Gastro-Gutscheine als »Weihnachtszuckerl«

Die Stadt Wien und die Wiener Wirtschaftskammer starten erneut eine Gutschein-Aktion für die Gastronomie. Wer daran teilnehmen will, muss im stationären Handel in Wien einkaufen.

Nachdem Wien trotz guter Inzidenzwerte das letzte Bundesland ist, das Hotellerie und Gastronomie eine Öffnung erlaubt, musste die Stadtregierung in den vergangenen Tagen viel Kritik einstecken. Vor allem der bevorstehende »Super-Sunday«, an dem der Handel durch eine Ausnahmeregelung aufsperren darf, wäre für die Restaurants und Hotels eine gute Chance gewesen, nach dem Ausfall sämtlicher Weihnachtsfeiern in der Vorweihnachtszeit zumindest noch ein bisschen Umsatz zu machen. Doch Wien sperrt erst mit 20. Dezember auf, daran hielt man bis zuletzt fest und das bewegte in den vergangenen Tagen einige Gastronomen dazu, für das restliche Jahr 2021 erst gar nicht mehr aufzusperren.

Wiener »Weihnachtszuckerl«

Mit Gastro-Gutscheinen versucht die Stadt Wien gemeinsam mit der Wiener Wirtschaftskammer unter dem Motto »Weihnachtszuckerl« nun gegenzusteuern. Bereits nach dem ersten Lockdown im Sommer 2020 unterstützte die Stadt Wien die Restaurants, Heurigen, Kaffeehäuser und Bars mit einer ähnlichen Aktion. Bekam damals noch jeder
Ein-Personen-Haushalt einen Gutschein im Wert von 25 Euro und ein Mehr-Personen-Haushalte 50 Euro, so sieht das Prozedere nun etwas anders aus. Denn mit dem »Weihnachtszuckerl« will man auch den Wiener Handel stärken. Daher ist die Teilnahme an der Aktion für alle potenziellen Gutschein-Empfänger an einen Einkauf im stationären Handel gebunden. Da die Gutscheine bei der Neuauflage der Aktion limitiert sind, werden sie im Rahmen eines Gewinnspiels verlost.

So funktionioniert's

  • Teilnahmeberechtigt sind nicht nur Wiener, sondern alle Personen ab 16 Jahren.
  • Am 18. und/oder 19. Dezember bei einem Wiener Betrieb einkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die auch während dem Lockdown offen hatten, wie beispielsweise Supermärkte oder Apotheken.
  • Ab dem 20. Dezember Rechnung einreichen und mit etwas Glück mindestens 50 Prozent der Rechnungssumme (max. aber 100 Euro) in Form von Gastro-Gutscheinen (Stückelung zu je 25 Euro) rückerstattet bekommen.
  • Die Auslosung erfolgt Anfang Jänner. Einlösen kann man die Gutscheine dann voraussichtlich ab Anfang Februar 2022.

Insgesamt werden für die Gutschein-Aktion vier Millionen Euro bereitgestellt. Das »Weihnachtszuckerl« bezeichtnet Wiens Bürgermeister Michael Ludwig im Rahmen einer Pressekonferenz laut ORF-Bericht als »Zeichen der Wertschätzung an den Handel, die Gastronomie und an all jene, die mit ihren Weihnachtseinkäufen bisher gewartet haben.«

DETAILS ZUR AKTION

Marion Topitschnig
Autor
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