Herzliches Service zählt zu den wichtigsten Kriterien.

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Voting: Wer sind die beliebtesten Bäcker 2021?

Wer hat die knusprigsten Semmeln, das duftendste Brot, die einladendste Auswahl und das beste Service? Das Voting ist vorüber.

Der Duft nach frischem Brot und Gebäck zählt zu den frühesten Erinnerungen in der Kindheit. Brot ist Emotion, Brot ist Leben. Gerade wegen dieser grundlegenden Gefühle hat fast jeder in Österreich eine besondere Beziehung zu seinem Bäcker. Wo man oft noch schlaftrunken in die Backstube trottet und von freundlichem Personal empfangen wird und seine Familie oder liebe Kollegen schließlich mit frischem Gebäck glücklich macht.

Es geht um Sauerteig-Kulturen, es geht um Teigführung, es geht um die Herkunft des Korns und eine gute Auswahl. Aber nicht nur. Bei der Wahl der beliebtesten Bäcker des Landes geht es auch um Sympathie und um Wohlfühlen. Das Voting ist abgeschlossen, jetzt werden die Stimmen ausgewertet und das Ergebnis wird am 21.9. veröffentlicht.

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Das Prozedere

Das Voting war bis 20.9.2021, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Bäcker hier fehlen: Leider können aus logistischen Gründen nicht alle Bäckereien des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Bernhard Degen
Autor
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