Voting: Österreichs beliebteste Nachwuchs-Winzer
Jungwinzer im Weingarten
© Shutterstock

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Dass Österreichs Jungwinzer eine große Fanbase haben und gut vernetzt sind, ist bekannt. Das enorme Feedback auf das Falstaff Jungwinzer Voting sorgte dennoch für Überraschung. Während der Nominierungsphase in den vergangenen Wochen erreichten uns knapp 3.600 Nennungen.
Das zeigt, wie dynamisch die junge Winzerszene in Österreich ist. Umso wichtiger ist es, diesen jungen Winzer-Persönlichkeiten eine Bühne zu bieten, gerade in Corona-Zeiten, wo es keine Messen und Verkostungen gibt. Sie haben solide Ausbildung, wertvolle Erfahrungen bei Praktika gesammelt und viel von ihren Eltern und Großeltern gelernt. Nun sind sie selbst am Zug und machen Wein nach ihren Vorstellungen – manchmal wild und unkonventionell, manchmal auch traditionell und puristisch. Egal wie, ihnen gehört die Zukunft!
Und diese Zukunft will Falstaff ein Stück weit mitgestalten bzw. fördern: Dem Sieger des Jungwinzer Votings winkt ein Werbepaket für falstaff.at im Wert von 3.880 Euro.
Jetzt abstimmen!
Aus den Nominierungen wurden in einem zweiten Schritt Shortlists für die Abstimmung generiert. Jene Jungwinzer mit den meisten Nennungen schafften es das untenstehende Finale. Für Wien und das Bergland sind leider zu wenige Nominierungen eingegangen. Bis 12. April kann nun abgestimmt werden.
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Das Voting ist bis 12.4.2021, 12 Uhr mittags aktiv.
In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Favoriten für das Jungwinzer-Voting zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurden dann die drei Bestenlisten erstellt.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:
4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.
4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.
4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.