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Voting: Die beliebtesten Brunch- und Frühstücks-Lokale 2022

Gourmet-Restaurant, gemütliches Kaffeehaus oder internationales Café: Wo brunchen und frühstücken Sie am liebsten?

Morgenstund hat bekanntlich Gold im Mund! Frühstück und Brunch zählen aber nicht nur wegen des Sprichworts, sondern auch angesichts der Beliebtheit bei Genießern zu den wichtigsten Mahlzeiten des Tages.

Wir haben daher die beliebtesten Locations für Brunch und Frühstück gesucht. Nach der Nominierungsphase standen die Top 10 bzw. 15 in den Bundesländern (entspricht den Betrieben mit den meisten Nennungen) fest. Nun sind Sie dran:

Welches ist Ihr Lieblings-Brunch-Lokal? Stimmen Sie jetzt bis zum 16. Mai 2022 ab!

Vielen Dank für Ihre Stimme! Das Voting ist bereits beendet – die Ergebnisse finden Sie hier.


Das Ergebnis nicht verpassen!

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Das Voting ist bis 16. Mai 2022, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Betrieb fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Frühstücks- und Brunch-Locations des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

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