Uhudler-Winzer müssen Weingärten roden

Nach anonymen Anzeigen wurden 30 Rodungsbescheide zugestellt, vier davon wurden bestätigt.

Es war eines der emotionalsten Themen im Wahlkampf vor der burgenländischen Landtagswahl: Die führenden Parteien haben sich die Rettung des Uhudlers auf die Fahnen geschrieben. Laut EU-Verordnung müsste das Keltern der Direktträger-Trauben mit dem Jahr 2030 eingestellt werden. Bis dahin können bestimmte Rebsorten »unbeschränkt in Verkehr gesetzt werden«, aber nicht neu ausgepflanzt. (Uhudler ist ein Überbegriff für Direktträger, die EU-konformen Sorten heißen Ripatella, Delaware, Concordia und Elvira). Wie der »Kurier« nun berichtet, haben einige südburgenländische Bauern gegen das Auspflanz-Verbot verstoßen. Nach anonymen Anzeigen wurden mehr als 30 Winzern Rodungsbescheide samt Verwaltungsstrafen bis zu 3.500 Euro zugestellt. Die Betroffenen beschwerten sich daraufhin beim Burgenländischen Verwaltungsstrafgericht.

Viele Verfahren noch offen
Nun gibt es der Tageszeitung zufolge erste Entscheidungen: Drei Verfahren wurden eingestellt, weil die Landwirte nachweisen konnten, dass die Neuauspflanzungen nur für den Eigengebrauch bestimmt sind. In vier Fällen wurden die Bescheide allerdings bestätigt. Den Winzern bleibt nur noch ein Gang zum Verfassungsgerichtshof, um die drohende Rodung noch abzuwenden. Rund zwei Dutzend Verfahren werden noch bearbeitet.

Hintergrund
Uhudler ist ein Herkunfts-geschützter Begriff, der Weine von Direktträgern bezeichnet – das sind unveredelte Reben, die direkt im Boden wurzeln. Die Weine weisen den typischen Fox-Ton, also ein intensives Aroma nach Walderdbeeren und Schwarzen Johannisbeeren, auf. Uhudler-Produkte wie Wein, Frizzante, Traubensaft, Marmeladen oder Gelees erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Befürworter verteidigen den Uhudler als echten Bio-Wein, da er wegen seiner enormen Widerstandsfähigkeit gegen diverse Rebkrankheiten nicht gespritzt werden muss. Gegner sagen dem Uhudler mangelnde Qualität und eine Funktion als Keimzelle für Schädlinge nach. Uhudler-Freunde widerrum vermuten die Pharma-Lobby hinter den Attacken gegen ihren Lieblingswein.

Rechtslage und Geschichte
Nach der Reblauskatastrophe wurden Reblaus-resistente Rebsorten aus den USA nach Europa gebracht. Diese »Amerikaner-Reben« sind die Vorfahren der heutigen Uhudler-Pflanzen. Lange Zeit wurde den Direktträger nachgesagt, dass sie einen höheren Methanol-Anteil bewirken würden und daher gesundheitsschädlich seien. Heute weiß man, dass vor allem unsaubere Gärtechniken Schuld daran waren. Direktträger sind jedenfalls bis heute umstritten und wurden mehrfach verboten, erstmals im Jahr 1938. In den 70er-Jahren wurde Uhudler für den Eigenverbrauch, also den »Haustrunk« zugelassen. Nach dem Weinskandal im Jahr 1985 wurde der Begriff aus dem Weinbaugesetz gestrichen, Uhudler galt somit als »nachgemachter Wein« bzw. »Kunstwein«. 1992 wurde Uhudler im Weingesetz aufgenommen und darf in acht südburgenländischen Gemeinden verkauft werden. Es handelt sich aber nur um eine vorübergehende Erlaubnis bis zum 31.12.2030.

(von Bernhard Degen)

www.uhudlerverein.at

Bernhard Degen
Autor
Mehr zum Thema