Rust am Neusiedlersee erhält mit »DAC« nun eine gesetzlich geschützte Herkunftsbezeichnung.

Rust am Neusiedlersee erhält mit »DAC« nun eine gesetzlich geschützte Herkunftsbezeichnung.
© ÖWM/Marcus Wiesner

»Ruster Ausbruch« bekommt DAC-Status

Herkunftsschutz für die berühmten Süßweine vom Neusiedler See. Auch Neusiedler See DAC und Leithaberg DAC werden berücksichtigt.

Der über die Grenzen des Burgenlandes bekannte Süßwein »Ruster Ausbruch« wird seit mehreren hundert Jahren in Rust am Neusiedler See produziert. Nun erhält er mit Districtus Austriae Controllatus (DAC) als erster seiner Sorte eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die auf dem Etikett jeder Flasche aufscheint.

Den Kriterien entsprechend werden die Trauben aus einer oder mehreren weißen Qualitätsweinrebsorten gewonnen. Allerdings dürfen für die Produktion lediglich Botrytis-befallene Beeren aus Rust und Umgebung verwendet werden. Die Produktionsstätte muss laut den Qualitätsstandards ebenfalls in Rust liegen. 

DAC-Bezeichnung auch für weitere Weine aus der Region

Weitere Weine aus der Umgebung des Neusiedlersees sollen ebenfalls DAC-Bezeichnungen erhalten: Fruchtsüße Weine, also Spätlesen und Auslesen, sowie die Sorte Zweigelt gelten künftig als »Neusiedlersee DAC«, während »Neusiedlersee DAC Reserve« für edelsüße Weine wie Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen gilt. 

Während der Ruster Ausbruch DAC nun gesetzlich verankert wurde, werden an der »Leithaberg«-DAC-Verordnung aktuell noch Veränderungen für die Ruster Winzer vorgenommen: Trockene Blaufränkische der bei Weißweinen Weißburgunder, Chardonnay, Neuburger, Grüne Veltliner bzw. Cuvées aus diesen vier Rebsorten aus Rust, die den Charakteristika der Verordnung entsprechen, sollen künftig als Leithaberg DAC vermarktet werden können.

Districtus Austriae Controllatus

Die Bezeichnung DAC steht für eine gesetzlich geprüfte Herkunft österreichischer Weine, die typisch für ihr Gebiet sind, in dem sie angebaut werden. Zurzeit gibt es in Österreich sechzehn offizielle DAC-Anbaugebiete. Die Qualitätskriterien bestimmen, dass die Trauben ausschließlich aus dem jeweiligen Anbaugebiet stammen und allen weiteren lokal unterschielich festgelegten Verordnungen entsprechen. 

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