Rosalia wird elftes DAC-Gebiet
Blaufränkisch, Zweigelt und Rosé sind für eine DAC-Kennzeichnung zugelassen, die Verordnung gilt bereits für den Jahrgang 2017.
Selbst für Experten überraschend wurde dieser Tage ein neues Weinbaugebiet beschlossen. Nachdem lange diskutiert wurde, ob die burgenländische Region Rosalia lieber dem Leithaberg oder doch dem Mittelburgenland zugeordnet werden sollte, hat sie sich nun emanzipiert und eine autonome DAC-Region proklamiert. Laut Bundesgesetzblatt darf »Rosalia DAC« aus Zweigelt- bzw. Blaufränkisch-Trauben auf den Markt gebracht werden, aber auch als »Rosalia DAC Rosé« aus roten Qualitätswein-Rebsorten. Die DAC-Verordnung gilt bereits für den Jahrgang 2017.
Rosalia DAC
Mit dem Zusatz »Rosalia DAC« dürfen nur Weine aus den Sorten Blaufränkisch oder Zweigelt versehen werden. Eine Prüfkommission hat zu entscheiden, ob der Wein wie folgt definiert als regionstypisch zu verstehen ist: Der Geschmack muss laut Bundesgesetzblatt »finessenreich, fruchtig, würzig, aromatisch« sein, der Geruch »vielschichtig mit regionstypischem Bukett«. Zudem sind folgende Parameter vorgesehen:
- Farbe: kräftiges dunkles Rot
- Ausbau: im Stahltank oder im Holzfass
- der Gehalt an unvergorenem Zucker hat höchstens 4,0 g je Liter zu betragen
- der vorhandene Alkoholgehalt ist mit mindestens 12,0% am Etikett anzugeben
- die Angabe einer Riedenbezeichnung ist nicht zulässig
Der Wein darf auch mit der Zusatzbezeichnung »Reserve« in Verkehr gebracht werden. Im Falle der Zusatzbezeichnung »Reserve« ist die Angabe einer Riedenbezeichnung zulässig.
Rosalia DAC Rosé
Der Wein muss aus einer oder mehreren roten Qualitätswein-Rebsorten bereitet worden sein, wobei die Angabe einer Rebsorte am Etikett unzulässig ist. Der Geschmack soll »frisch, fruchtig, würzig« sein, der Geruch soll ein »Bukett nach roten Beeren« darstellen. Weitere Parameter sind:
- Ausbau: im Stahltank oder im Holzfass
- der Gehalt an unvergorenem Zucker hat der Bezeichnung »trocken« zu entsprechen
- die Angabe einer Riedenbezeichnung ist zulässig