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Restaurants dürfen auch am Abend öffnen

Die Bundesregierung dementiert die kolportierte Zwangs-Sperrstunde um 18 Uhr. Schutzmaskenpflicht für Personal, nicht für Gäste. Hochfahren der Gastronomie ab 15. Mai geplant.

Falstaff erfuhr aus erster Hand von der Bundesregierung, dass Restaurant- und Cafébetriebe sehr wohl auch abends – und nicht wie fälschlicherweise gemeldet wurde nur bis 18 Uhr – geöffnet haben dürfen. 

Update vom 21.4., 14.30 Uhr: Die Bundesregierung gab bei einer Pressekonferenz bekannt, dass Gaststätten und Lokale vorläufig bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen.

Noch nicht ganz klar festgelegt sind genauere Abstandsregeln. Auch diese Richtlinien sollen aber noch im Laufe dieser Woche bekannt gegeben werden. Gastronomen, deren Hauptgeschäft am Abend stattfindet können aufatmen. Falstaff wird Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Generelle Schutzmaskenpflicht nur für Personal

In einem Interview mit dem US-Nachrichtensender CNN (siehe unten) gibt Bundeskanzler Sebastian Kurz Einblicke in die flankierenden Maßnahmen, die bei Restaurant-Öffnungen notwendig sein werden. Die Anzahl der Personen, die ein Lokal besuchen dürfen, soll limitiert werden. Eine gewünschte Testung aller Mitarbeiter in der Gastronomie sei zwar wünschenswert, aber technisch nicht möglich. 

Für das Personal wird das Tragen von Schutzmasken vorgeschrieben werden. Dies soll aber nicht für Gäste gelten, stellte das Bundeskanzleramt nach dem Interview klar. Lediglich beim Eintreten und Verlassen der Lokale sei das Tragen von Masken auch für Gäste denkbar. Mit dem 15. Mai wurde ein konkreter Termin für die Öffnungen von Gastronomiebetrieben genannt. Wie Falstaff schon am Sonntag berichtet hat, ist keine Einschränkung der Öffnungszeiten auf den Tagesbetrieb geplant.

Wolfgang Rosam
Wolfgang Rosam
Falstaff Herausgeber
Bernhard Degen
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