KARRIERE hilft bei der korrekten Personalverrechung.

KARRIERE hilft bei der korrekten Personalverrechung.
© Manfred Jahreis / pixelio.de

Personalverrechnung: KARRIERE hat die Tipps von Jörg Lesacher

In kaum einer Branche ist die Personalverrechnung so komplex wie im Tourismus und der Freizeitwirtschaft. KARRIERE hat hilfreiche Tipps.

Harte Strafen und engmaschige Kontrollen führen zu schlaflosen Nächten. Mit diesen zehn Punkten sind Sie 
auf der sicheren Seite.

  1. Die eierlegende Wollmilchsau
    Die Tourismusbranche ist ständig in Bewegung. Wirtschaftslage, Wetter und saisonale Schwankungen erschweren die Planung. Holen Sie sich eine Software, die Lohnvereinbarung, Arbeitszeit und Lohnverrechnung kombiniert. Das spart Zeit, Geld und Nerven.
  2. Wir haben doch nichts zu verschenken!
    Senken Sie Ihre Lohnnebenkosten, indem Sie alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Sehen Sie sich die Lohnzettel Ihrer Mitarbeiter an – werden § 68/1 und 68/2 EStG angeführt und ausgeschöpft?
  3. Unser Sommelier bringt Sie zum Tisch!
    Nutzen Sie das frei gewordene Budget und investieren Sie in mehr oder höher qualifiziertes Personal. Das verschafft Ihnen größeren Handlungsspielraum und erhöht die Gäste- und Mitarbeiterzufriedenheit.
  4. Immer wieder sonntags
    Feiertage und Sonntage können auch 
in Tourismusbetrieben unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei bleiben. 
Das spart Ihnen Lohnkosten und bringt 
dem Mitarbeiter mehr Netto vom Brutto. Eine Win-win-Situation!

  5. Ganz oder gar nicht?
    Bei Teilzeitmitarbeitern können Mehrarbeit und Überstunden sehr schnell teuer werden. Gleichzeitig sind Minusstunden verschenkte Zeit. Was ist die optimale Beschäftigungsart für Ihren Bedarf? Vollzeit? Geringfügig? Oder gar nur fallweise?
  6. Nur für Kenner!
    Es gibt in Österreich 859 Kollektivverträge und in Deutschland rund 1900 Tarifverträge, die in der Regel einmal jährlich geändert werden. Alle zu kennen, ist unmöglich. Holen Sie sich daher jemanden, der sich auf die Tourismusbranche spezialisiert hat. Oder würden Sie sich auch von Ihrem Orthopäden den Zahn ziehen lassen?
  7. Rauchende Köpfe
    Manche Ihrer Mitarbeiter rauchen, andere nicht. Aber für alle gilt: Gesetzliche Ruhepausen müssen eingehalten werden! Mit einer tourismusoptimierten elektronischen Zeiterfassung können Sie einen kühlen Kopf bewahren. Pausen und Ruhepausen werden für alle flexibel und effizient geregelt, ohne Zeit zu verschenken.
  8. Mehr eingenommen – weniger rausbekommen?
    Überprüfen Sie sich ständig selbst, indem Sie die Lohnkosten den Erträgen gegenüberstellen. Nur so können Sie Ihre Produktivität messen und auch steigern. Vielleicht haben Sie mehr Umsatz gemacht und trotzdem weniger verdient und es nicht einmal gemerkt.
  9. Mo. – So., 0 – 24 Uhr
    Die Tourismusbranche kennt keine Bürozeiten und kein Wochenende. Holen Sie sich daher einen Partner, der sich Ihren Bedürfnissen anpasst und nicht umgekehrt. Mitarbeiter treten Ihren ersten Dienst oft am Abend oder am Wochenende an und ohne rechtzeitige Anmeldung kann das sehr teuer werden.

  10. Gute Besserung!
    Wussten Sie, dass Sie sich einen nicht unerheblichen Teil der Lohnkosten aus dem Krankenstand retourholen können? In Österreich fördert die AUVA Betriebe bis 50 Mitarbeiter mit bis zu 50 Prozent der im Krankenstand entstehenden Lohnkosten. Darauf sollten Sie nicht verzichten!

Über Jörg Lesacher

Der Geschäftsführer der »hgc Hotellerie & Gastronomie Consulting GmbH« in Villach unterstützt Tourismusbetriebe mit Know-how und Struktur beim Mitarbeitermanagement.

facebook.com/hgcGROUPonline, hgcgroup.at

Anmerkung der Redaktion: Diese Ausführungen stellen nur eine Einführung 
in das komplexe Thema der Personalverrechnung dar. Eine gezielte, individuelle steuerliche und 
rechtliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden.

Artikel aus Falstaff Karriere 05/17.

Jörg Lesacher
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