Neue Qualitäts-Pyramide zum Feiertag des Sekts

Klassik, Reserve und Große Reserve werden rechtlich verankert – aber nur aus österreichischen Trauben!

Jedes Jahr wird am 22. Oktober der »Tag des österreichischen Sekts« gefeiert. Dabei wird dieses heimische Qualitätsprodukt in ganz Österreich durch verschiedenste Aktivitäten in den Mittelpunkt gerückt. Bei einer Pressekonferenz am 21. Oktober bezog Schlumberger-Vorstand Herbert Jagersberger Stellung zur ungeliebten Sektsteuer: »Selbst im Finanzministerium gibt man zu, dass die Steuer weit unter den Erwartungen liegt und nicht einmal den Aufwand deckt«. Schmunzelnd erzählt er, dass man im Sektkomitee bereits daran gedacht hat, den Finanziminister (und Winzer) Hans-Jörg Schelling zum Sekt-Botschafter zu machen: »Aber erst, wenn die Sektsteuer gefallen ist«. Wichtiger war aber an diesem Tag die Präsentation der neuen, revolutionären Qualitäts-Pyramide. Weinbaupräsident Schmuckenschlager brachte die Idee dahinter auf den Punkt: »Die Herkunft zu definieren war das Wichtigste der neuen Gesetzgebung«.

Kämpfer für Österreichische Sektkultur: Michi Malat, Johannes Schmuckenschlager, Herbert Jagersberger und Benedikt Zacherl. © Falstaff/Degen

Strenger als in der Champagne
2015 wird mit einem Meilenstein für die österreichische Sektwirtschaft in die Weingeschichte eingehen. Denn unter der Federführung des Österreichischen Sektkomitees und tatkräftiger Mitarbeit der Sekt erzeugenden Winzer werden die Eckpunkte einer dreistufigen Qualitätspyramide für den österreichischen Sekt rechtlich verankert. Diese nimmt in ihrer Spitzenkategorie Maß an den höchsten Standards der führenden Schaumweine der Welt – wie Champagne oder Franciacorta – und geht in manchen Punkten sogar darüber hinaus.

Reges Interesse an der Pressekonferenz zur neuen Qualitätspyramide im Wiener Museumsquartier © Markus Wache

Die Herkunft steht im Mittelpunkt
Alle Produkte der Pyramide sind geschützten Ursprungs. Die Basiskategorie (Österreichischer Sekt Klassik) bedingt die Mindestanforderungen für österreichischen Qualitätsschaumwein des neuen Stufensystems. Sie garantiert vor allem die österreichische Herkunft der Trauben und Grundweine sowie eine Mindestlagerzeit des Sekts auf der Hefe von neun Monaten. Ab der zweiten Stufe (Österreichischer Sekt Reserve) sind ausschließlich Sekte zugelassen, die nach der traditionellen Methode (Flaschengärung) produziert wurden. Die Trauben und Grundweine müssen hier aus einem Bundesland stammen. Zudem ist eine Reifezeit auf der Hefe von mindestens 18 Monaten vorgeschrieben und für den Verkauf sind sie nach 24 Monaten zugelassen. Für die höchste Stufe der flaschenvergorenen Spitzensekte (Österreichischer Sekt Große Reserve) dürfen die Trauben nur in einer einzigen Weinbaugemeinde gelesen und nach dieser bezeichnet werden (z. B. Poysdorf, Langenlois, Gols, Gamlitz…), wobei Lagenbezeichnungen möglich sind. Nach der Flaschengärung und Reife von 30 Monaten kommen die Sekte dieser Kategorie erst 36 Monate nach der Ernte auf den Markt.

Infografik ÖWM - Detaillierte Richtlinien siehe unten

Tag des Österreichischen Sekts
Bei zahlreichen Veranstaltungen können sich Sektliebhaber über das Produkt informieren und die diversen Sorten und Qualitätsstufen verkosten. Zugleich ist dies ein Tag der offenen Tür in den heimischen Sektkellereien. Die perfekte Gelegenheit, um die Facetten des österreichischen Sekts am Entstehungsort kennen- und genießen zu lernen. Gleichzeitig ist der 22. Oktober der Startschuss für die beginnende Sekt-Hochsaison: So werden bis zum Jahresende insgesamt rund zwölf Millionen Flaschen Sekt konsumiert, dies entspricht in etwa 45 Prozent der gesamten Jahresmenge.

Über die konkreten Programme informieren Sie sich am besten direkt bei den Betrieben:

www.schlumberger.at
www.szigeti.at
www.kattus.at
www.infuehr.at

(u.v.m.)


Detaillierte Richtlinien der Sektpyramide:

STUFE 1: ÖSTERREICHISCHER SEKT KLASSIK
• Trauben g. U., Verarbeitung und Versektung in Österreich
• Mind. 12 Monate ab Ernte / Erstverkauf am 22.10. des Folgejahres
• Mind. 9 Monate Lagerzeit auf der Hefe
• Vorhandener Alkoholgehalt, der mit max. 12,5% vol. am Etikett anzugeben ist
• Alle Methoden, die zur Sekterzeugung geeignet sind, erlaubt
• Alle Stilistiken / alle Dosagen / alle „Farben“ (weiß, rosé, rot) erlaubt
• Keine Lagenbezeichnung, keine nähere Herkunftsbezeichnung als das Bundesland erlaubt
• Jahrgangsbezeichnung erlaubt
• Traubenverarbeitung nach dem Gesetz

STUFE 2: ÖSTERREICHISCHER SEKT RESERVE
• Trauben zu 100% aus einem Bundesland (als Weinbaugebiet)
• Mind. 24 Monate ab Ernte / Erstverkauf am 22.10. des dem Folgejahr folgenden Jahres (nach 2 Jahren)
• Mind. 18 Monate auf der Hefe
• Ausschließlich Traditionelle Flaschengärung
• Ausbeutesatz 60% (Saft der Traubenmenge)
• Herkunftsbezeichnung Bundesland
• Keine Lagen-/Ortschaftsbezeichnung erlaubt
• Jahrgangsbezeichnung erlaubt
• Dosage max. 12g/l (brut und extra brut/brut nature)
• Weiß und rosé erlaubt
• Handlese
• Ganztraubenpressung

STUFE 3: ÖSTERREICHISCHER SEKT GROSSE RESERVE
• Trauben aus einer Gemeinde
• Mind. 36 Monate ab Ernte / Erstverkauf 22.10. (nach 3 Jahren)
• Mind. 30 Monate auf der Hefe
• Ausschließlich Traditionelle Flaschengärung
• Ausbeutesatz 50% (Saft der Traubenmenge)
• Lagenbezeichnung / angemeldete Rieden erlaubt
• Dosage max 12g/l (brut und extra brut/brut nature)
• Handlese (max. Schütthöhe 35cm)
• Pressung: Korbpresse oder pneumatisch
• Ganztraubenpressung
• Grundweine weiß oder rosé (kein Vermischen/Verschneiden von rotem und weißem Wein). Das bedeutet keine weißen Trauben für Rosé.
• Pressung im Gerichtsbezirk der Traubenherkunft / Mosttransport erlaubt

Die Richtlinien treten mit dem Jahrgang 2015 in Kraft - die erste Große Reserve wird somit erst 2018 auf den Markt kommen.

Weitere Infos: www.oesterreichsekt.at

(von Bernhard Degen)

Bernhard Degen
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