Weinbau auf dem Heiligenstein, der berühmtesten Kamptaler Riede.

Weinbau auf dem Heiligenstein, der berühmtesten Kamptaler Riede.
© Robert Herbst

Neue DAC-Verordnungen mit dem Jahrgang 2016

»Herkunft als höchstes Gut«: Gebietsweine, Ortsweine und Riedenweine in Kamptal, Kremstal und Traisental.

Es ist im französischen Burgund so und in vielen anderen renommierten Weinbaugebieten: Die kleinste Herkunft, also die Lage – oder in Österreich: die Riede – hat größte Bedeutung. Dieses Appellationssystem zum Vorbild, haben die Weinbaugebiete Kamptal, Kremstal und Traisental bereits vor einigen Jahren begonnen, die bestehenden Verordnungen für ihre Herkunftsweine Grüner Veltliner und Riesling Kamptal DAC, Kremstal DAC oder Traisental DAC zu diskutieren.

Als Ergebnis des langen Prozesses wurde nun in den Verordnungen ein dreistufiges System verankert. Gemäß diesem können die Winzer ab dem Jahrgang 2016 ihre Weine in den Kategorien Gebietswein, Ortswein und Riedenwein bei der Prüfnummernstelle einreichen. Die jeweilige Kategorie sollte auf dem Vorderetikett sofort zu erkennen sein: Ein Gebietswein heißt dann beispielsweise ganz einfach Kamptal, ein Ortswein Langenlois, ein Riedenwein Heiligenstein.

Neu ist auch, dass es zwar Alkoholuntergrenzen, aber keine Obergrenzen mehr gibt. Damit schließt man aus, dass ein Wein aufgrund zu hohen Alkohols unter »Niederösterreich« vermarket werden muss. Reserve-Weine kommen weiterhin auf den Markt, unterscheiden sich von den anderen DAC-Weinen aber nur mehr durch den Erscheinungstermin und nicht durch den Alkoholgehalt. Zur Prüfnummer eingereicht werden können Reserven nun erst ab 1. Juli.

Um Verwechslungen von Lagen mit Markennamen zu vermeiden, sieht übrigens die Novelle zum Weingesetz 2009 vor, dass bei Weinen mit Lagenbezeichnung das Wort »Ried« vor dem Namen der Lage auf dem Etikett stehen muss.

Alkohol ist kein Qualitätsmerkmal

Laut den bisherigen DAC-Verordnungen herrschte eine Mischform aus Herkunftssystem und »Zuckerpyramide« vor. Die zwei Kategorien DAC und DAC Reserve waren ausschließlich durch den Alkoholgehalt definiert.

Da die Weinjahrgänge auf Grund der klimatischen Verhältnisse höchst unterschiedlich sind, stellte das die Winzer immer wieder vor Probleme. In einem Jahr konnte ein Wein gemäß Alkoholgrenzen im Klassik-Bereich liegen, im nächsten Jahr im Reserve-Bereich.

Die Kommunikation an Händler und Endkonsumenten wurde dadurch massiv erschwert. Mit der Dreistufigkeit Gebiet – Ort – Riede im Appellationssystem werden nun Erklärungen viel leichter, vor allem im internationalen Bereich, wo das System bereits gelernt ist. Aber auch in Österreich wächst das Bewusstsein für Herkünfte. Kritische Konsumenten möchten wissen, wo der Ursprung des gekauften Produkts liegt und sind dankbar für eine klare Regelung.

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