In manchen Bundesländern darf man ab 12. Dezember wieder ins Restaurant.

In manchen Bundesländern darf man ab 12. Dezember wieder ins Restaurant.
Symbolbild © Shutterstock

Lockdown-Ende: Die Öffnungsschritte im Detail

Mit 12. Dezember endet der Lockdown in Österreich, allerdings mit einigen Einschränkungen, mancherorts nur teilweise und mit Bundesländer-spezifischen Abstufungen.

Nachdem Bundeskanzler Karl Nehammer am 7. Dezember das Ende des Lockdowns mit 12. Dezember in Aussicht gestellt hat und Wiens Bürgermeister Michael Ludwig am selben Tag seine Pläne für eine schrittweise Öffnung in der Bundeshauptstadt präsentierte, kamen am 8. Dezember Bundesregierung, Experten und die Bundesländer-Vertreter zu einem Corona-Gipfel zusammen. Gemeinsam berieten sie darüber, unter welchen Rahmenbedingungen die Öffnungsschritte stattfinden werden. Die Öffentlichkeit wurde darüber im Anschluss im Rahmen eines Pressestatements informiert.

»Wir alle verfolgen dasselbe Ziel, das Land aus der Krise zu führen, den Menschen Perspektiven zu bieten und unsere Freiheit wieder zurückzuerlangen«, betonte der Bundeskanzler. Das Virus verschaffe Österreich angesichts der sinkenden Infektionszahlen zwar eine »Atempause«, dennoch werde es eine »Öffnung mit Sicherheitsgurt«, so Nehammer weiter. Während der Lockdown für Ungeimpfte ab 12. Dezember weitergeht, wurden für die österreichweite Öffnung Mindeststandards definiert. Diese dürfen keinesfalls unter- im Bedarfsfall je nach Region bzw. Bundesland jedenfalls überschritten werden. Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein habe das Gremium beschlossen, »verantwortungsvoll, behutsam, schrittweise und gemeinsam nächste Öffnungsschritte zu setzen«.

Die Mindeststandards für die Öffnung am 12. Dezember

  • FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Im Handel sowie bei körpernahen Dienstleistern gilt die 2G-Regelung, Ausnahme: Grundversorgung
  • Für die Gastronomie gelten 2G, eine Registrierungspflicht und eine FFP2-Maskenpflicht außer am Sitzplatz
  • Konsumation im Stehen, beispielsweise an Theken, ist nicht erlaubt. Sitzplätze müssen fix zugewiesen sein.
  • Die Sperrstunde wird mit 23 Uhr festgelegt
  • Die Nachtgastronomie bleibt geschlossen
  • Für Hotels und Beherbergungsbetriebe gilt 2G und eine FFP2-Pflicht in allen zugänglichen Bereichen.
  • Sportstätten und Kulturbetriebe öffnen mit vorgeschriebenen Maximal-Belegungen indoor sowie outdoor und FFP2-Maskenpflicht indoor sowie fix zugewiesenen Sitzplätzen.
  • Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regelung sowie eine FFP2-Pflicht, sofern es die räumlichen Gegebenheiten keinen Mindestabstand zulassen.

Nachdem es je nach Bundesland individuelle Regelungen für die Öffnung gibt, zeichnet sich für das Ende des allgemeinen Lockdowns ein »Fleckerlteppich« ab.

  • Burgenland, Tirol, Vorarlberg: Handel, körpernahe Dienstleister, Gastronomie und Hotellerie öffnen am Sonntag, 12.12.
  • Oberösterreich: Lockdown verlängert bis voraussichtlich 17.12.
    Niederösterreich, Salzburg, Steiermark: Gastronomie und Hotellerie öffnen verzögert am 17.12.
  • Wien: Gastronomie und Hotels öffnen erst am 20.12.
  • Kärnten: Handel öffnet am 13., der Rest am 17.12.
Marion Topitschnig
Autor
Mehr zum Thema