Ab 5. Februar darf in der Gastronomie wieder bis 24.00 Uhr ausgeschenkt werden

Ab 5. Februar darf in der Gastronomie wieder bis 24.00 Uhr ausgeschenkt werden
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Gastro und Handel: Sperrstunde wird ausgeweitet, 2G fällt

Ab 5. Februar wird die Sperrstunde auf 24 Uhr verlängert. Ab 12. Februar fällt die 2-G-Regel im Handel, ab 19. Februar ist 3G in Gastronomie und Tourismus zulässig.

Am Samstagvormittag (29. Jänner) hat die Regierung bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination Gecko trotz steigender Corona-Zahlen Lockerungsschritte verkündet: Man habe sich für ein »strukturiertes Zurücknehmen der Maßnahmen« entschieden. Zwar seien die Fallzahlen derzeit sehr hoch, das Infektionsgeschehen habe sich aber etwas von den Hospitalisierungszaheln entkoppelt, auch die Auslastung der Intensivbetten erlaube eine schrittweise Öffnung. Die Lockerungen im Überblick:

  • Sperrstunde verlängert: Derzeit liegt die Sperrstunde bei 22 Uhr. Mit 5. Februar wird diese auf 24 Uhr ausgeweitet. Die Nachtgastronomie bleibt weiterhin im Lockdown. Bei Veranstaltungen dürfen statt 25 Personen wieder 50 Personen teilnehmen.
     
  • 2G im Handel fällt: Ab dem 12. Februar dürfen auch Ungeimpfte wieder Waren shoppen, die über den täglichen Bedarf hinausgehen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
     
  • 3G in Gastronomie und Tourismus: Ab dem 19. Februar ist die 3-G-Regel in Gastronomie und Tourismus »wieder ausreichend«, wodurch auch hier ein Zutritt für Ungeimpfte mit einem Test ermöglicht wird.

Für Wien kündigte Bürgermeister Michael Ludwig an, kommende Woche über eigene Maßnahmen für die Bundeshauptstadt zu diskutieren. Auf Twitter verlautbarte er dazu: »Es ist der falsche Zeitpunkt, um Lockerungsschritte anzukündigen!«

Elisabeth Mittendorfer
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