Blick vom Roten Tor über Spitz

Blick vom Roten Tor über Spitz
© Frank Heuer

Frischer Wind in der Wachau

Wachau-DAC samt Herkunftspyramide ist nun auch offiziell besiegelt. Gastronomen und Winzer freuen sich ab 15. Mai auf die ersten Gäste.

Durch die aktuelle Situation der aufrechten Reisebeschränkungen wird die Wachau in diesem Sommer eine der gefragtesten Destinationen des Landes werden. Die Region lockt mit attraktiven Wanderrouten wie dem Welterbesteig, herrlichen Radwegen, feiner Kulinarik und vor allem mit dem weltberühmten Wein. Mit der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes wurde am 5. Mai die DAC-Verordnung Wachau verlautbart. Was im Vorfeld etwas kompliziert aussah, ist in Wirklichkeit ganz einfach, es ist ein absolutes Bekenntnis zur Herkunft. Die etablierten Vinea Wachau-Marken Steinfeder, Federspiel und Smaragd werden bestehen bleiben.

Voraus geht dem DAC-System ein detaillierter Prozess, in dem die Rieden der Wachau nachvollziehbar definiert und alle Riedennamen dokumentiert wurden. Auf jedem Riedenwein ist der Begriff »Ried« anzuführen. Auch die Stärkung der Wachauer Orte als Marken ist ein Vorteil der DAC-Regelung. Hier knüpft die Wachau an ihre Wurzeln an: Bis in die 60er Jahre waren Begriffe wie »Spitzer« oder »Loibner« durchaus üblich für Weine aus diesen Ortschaften.

»Wachau DAC ermöglicht uns, die Buntheit der Wachau auf vielfältige Weise zu stärken und klar zu kommunizieren«,
Toni Bodenstein, Obmann des Regionalen Weinkomitees Wachau.

Die Herkunftspyramide Wachau

Künftig gliedern sich Wachauer Weine in Gebietsweine, Ortsweine und Riedenweine. Für alle gilt: 100 % Handlese. Wo Wachau draufsteht, ist Handwerk drin.

Gebietsweine spiegeln die Vielfalt der Wachau wider und können aus 17 gebietstypischen Rebsorten gekeltert werden. Die Betriebe können Trauben aus dem gesamten Weinbaugebiet Wachau verwenden. Auch betreffend Stilistik sind die Betriebe beim Gebietswein freier, so ist zum Beispiel die Verwendung von neuen Barriquefässern für den Ausbau erlaubt.

Ortsweine werden aus Trauben eines einzelnen Ortes gekeltert und haben keinen spürbaren Holzeinfluss. 22 Ortsnamen sind erlaubt, der entsprechende wird am Etikett vermerkt. Nur für die Wachau besonders typische Rebsorten dürfen in Verbindung mit einem Ortsnamen genutzt werden:

  • Grüner Veltliner
  • Riesling
  • Weißer Burgunder
  • Grauer Burgunder
  • Chardonnay
  • Neuburger
  • Muskateller
  • Sauvignon blanc
  • Traminer.

Riedenweine werden ausschließlich aus den Wachauer Leitsorten Grüner Veltliner und Riesling gekeltert. Weder spürbarer Holzeinfluss noch Anreicherung sind erlaubt. Jeder Riedenwein darf nur Trauben einer Riede beinhalten. In der Wachau sind insgesamt 157 Rieden definiert, die entsprechende ist am Etikett sichtbar. Betriebliche Marken oder Phantasiemarken dürfen bei Riedenweinen nicht verwendet werden.

Handarbeit und Wertschöpfung

Sobald »Wachau« am Etikett steht, ist 100 % Handlese drin. Alle Trauben im Weinbaugebiet Wachau müssen mit der Hand gelesen werden. Zudem müssen die Trauben im Weinbaugebiet Wachau wachsen und verarbeitet werden. Der Konsument kann die Herkunft des Weines klar nachvollziehen. Die Wertschöpfung findet direkt in der Region statt.

vinea-wachau.at
wachau.com

Grafik beigestellt
Bernhard Degen
Autor
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