Fluglinien dürfen stinkende Koffer vernichten

Wenn das Gepäck tropft und übel riecht, dürfen Airlines dieses entsorgen. Dann gibt es keinen Schadenersatz für den Fluggast.

Bei seiner Ankunft in Frankfurt musste ein Fluggast feststellen, dass sein Koffer nicht mitgekommen war. So weit, so unspektakulär. Dennoch war das der Beginn zu einer Gerichtsverhandlung. Der Koffer des Fluggastes war nämlich im Abflug-Airport Rom gefunden und vernichtet worden, weil das Gepäckstück tropfte und übel roch. Den geforderten Schadenersatz erhielt der Fluggast nicht. Das Landgericht Frankfurt entschied, dass die Airline, die sonst ein verlorenes Gepäckstück bezahlen muss (maximal 1134,71 Euro) in diesem Fall nicht zahlen muss. Das berichtete die kreiszeitung.de.

In dem Koffer befanden sich neben Bekleidung, einer Kamera und einem Handy auch vier Flaschen Wein, ein Beutel Oliven und mehrere Stangen Salami. Eine zerbrochene Weinflasche und die zerdrückten Oliven sorgten dann für das unappetitliche Bild, das das Gepäckstück abgab.

(sb)

Sascha Bunda
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