© Shutterstock

Falstaff sucht die beliebteste Pizzeria Österreichs

Für jedes Bundesland wurde ein Zehner-Vorschlag erstellt. Zwei Wochen lang konnte online abgestimmt werden.

Zwei Wochen lange konnte die Falstaff-Community ihre beliebteste Pizzeria für das Voting nominieren. Die Redaktion hat nun in jedem Bundesland die häufigsten Nennungen gesammelt und Top 10-Listen erstellt. Nun kann gevotet werden! Bis 8. Oktober um 12 Uhr mittags können Sie alle 24 Stunden für Ihre Lieblings-Pizzeria abstimmen:

WIEN

NIEDERÖSTERREICH

BURGENLAND

bgld

OBERÖSTERREICH

ooe

STEIERMARK

smtk

KÄRNTEN

ktn

SALZBURG

sbg

TIROL

ti

VORARLBERG

v


Das Voting ist bis 8.10.2018, 12 Uhr mittags aktiv.
Sollte Ihre Lieblings-Pizzeria hier fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Pizzerias des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Mehr zum Thema
Rezept
Herz-Pizza
Ob zum Valentinstag, Muttertag, Geburtstag oder für einen romantischen Abend zu zweit – diese...
Von Redaktion