Einjährige Bewährungsstrafe für Johann Lafer
Johann Lafer in der Stromburg.
Foto beigestellt

Johann Lafer in der Stromburg.
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Seit den 1980er-Jahren kann man sich von seiner hochgelobten Küche in Stromberg überzeugen, seit 2006 kocht er mit mit »Lafer! Lichter! Lecker!« und »Die Küchenschlacht« in den deutschen Wohnzimmern: Jetzt wird Johann Lafer Medienberichten zufolge wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt belangt, auch gegen seine Ehefrau wurde ermittelt. 2014 begann die Staatsanwaltschaft Koblenz den berühmten Koch in seiner Funktion als Arbeitgeber genauer unter die Lupe zu nehmen, 2015 erstattete der gebürtig aus der Steiermark in Österreich stammende Koch Selbstanzeige. Jetzt verhängt die Staatsanwaltschaft eine einjährige Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Hinzu kommt für die Eheleute eine Geldstrafe von jeweils 360 Tagessätzen, in welcher Höhe wurde jedoch nicht bekannt gegeben.
Lafer selbst hat den Strafbefehl akzeptiert, weshalb es nicht zu einem Prozess kommen wird. In einer Presseaussendung seines Anwaltes heißt es: »Herr Lafer hat von Anfang an selbst und durch seine Anwälte aktiv alles unternommen, um die gegen ihn erhobenen Vorwürfe rückhaltlos aufzuklären und auch von Anfang an deutlich gemacht, für Verfehlungen einzustehen. Er bedauert, dass es hier zu den von der Staatsanwaltschaft festgestellten und daher auch zu Recht sanktionierten Unregelmäßigkeiten in seinem Betrieb gekommen ist, für die er selbstverständlich einzustehen hat.«
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