Drakonische Strafe gegen Spritzmittel-Verweigerer

Der Biodynamiker Emmanuel Giboulot wurde zu 30.000 Euro Strafe und sechs Monaten Haft verurteilt.

Die Angst vor der Rebkrankheit »Goldgelbe Vergilbung« (Flavescence dorée) treibt seltsame Blüten und brachte für den französischen Winzer Emmanuel Giboulot drakonische Strafen mit sich.

Der Weinbauer aus dem Burgund hatte sich geweigert, Insektizide gegen die amerikanische Rebzikade einzusetzen, die als  Überträger der Rebkrankheit gilt. Nun wurde er zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro und sechs Monaten Haft verurteilt, wie der »Decanter« berichtet.

Großflächige Rodungen
Die Goldgelbe Vergilbungskrankheit ist schon in mehreren französischen Weinbaugebieten aufgetreten. Bei einem Befall gibt es keine direkte Bekämpfungsmöglichkeit und eine sofortige Rodung der Rebstöcke wird notwendig. Den Behörden zufolge mussten im Maconnais, einer Weinbauregion im Burgund, bereits zwölf Hektar Weinbaufläche gerodet werden. Giboulot habe mehreren Aufforderungen, Insektizide gegen die Amerikanische Rebzikade einzusetzen, nicht Folge geleistet und auch gerichtliche Vorladungen ignoriert.

Widerstand gegen Insektizid-Einsatz
Der Winzer selbst argumentiert, dass er keineswegs verantwortungslos sein wolle. Sein Vater habe in den 70er-Jahren mit der Umstellung auf biologische Bewirtschaftung begonnen, heute sei man ein 100prozentig biodynamisch arbeitender Betrieb. Er wolle die jahrzehntelange Aufbauarbeit nicht für eine Maßnahme zunichte machen, deren Wirksamkeit noch nicht wissenschaftlich bewiesen sei.

Vier Befallszonen in der Steiermark
In Österreich wurde das Auftreten der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus) von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, kurz AGES, erstmals im Jahr 2004 festgestellt. Seit damals führt das Institut für Nachhaltige Pflanzenproduktion der AGES zusammen mit den Landesbehörden laufend Monitorings durch. Diese haben gezeigt, dass sich die Tiere um ca. zehn Kilometer pro Jahr weiter ins Landesinnere ausbreiten. Der erstmalige Nachweis der »Goldgelben Vergilbung« erfolgte 2009 im südoststeirischen Tieschen. Mittlerweile gibt es weitere Befallszonen in Glanz, Bairisch Kölldorf sowie in Stainz bei Straden. Auch im Südburgenland ist die Amerikanische Rebzikade bereits gesichtet worden, aber alle eingefangenen Exemplare waren bislang nicht infiziert.

Betroffene Gebiete in der Steiermark: rosa sind die Befallszonen mit der Goldgelben Vergilbungskrankheit, gelb die Sicherheitszonen und blau das Verbreitungsgebiet der Amerikanischen Rebzikade

Rücksicht auf Bio-Winzer
In Österreich werden beim Auftreten der Amerikanischen Rebzikade per Landesverordnung Pflanzenschutzmaßnahmen vorgeschrieben, bei Befall mit Flavescence dorée werden sofortige Rodungen verordnet. Der Strafrahmen geht in der Steiermark bis zu 7.270 Euro, sollte ein Winzer den Verordnungen nicht Folge leisten. Anders als in Frankreich nimmt man bei der Bekämpfung des Krankheitsüberträgers sehr wohl Rücksicht auf biologisch arbeitende Betriebe und schreibt diesen alternative Maßnahmen vor, als konventionell bewirtschafteten Weingütern. In der Steiermark bekämpfen die Bio-Winzer die Amerikanische Rebzikade beispielsweise mit Paraffinöl, Spruzit und Kaolinerde.

www.ages.at

(von Bernhard Degen)

Marion Topitschnig
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