Maskenpflicht für das Personal

Maskenpflicht für das Personal
© Shutterstock

Das sind die Corona-Regeln für die Gastronomie

Cafés und Restaurants dürfen ab 15. Mai öffnen, Hotels ab 29. Mai. Pro Tisch im Restaurant dürfen vier Erwachsene plus Kinder sitzen. Auch Bars dürfen unter gleichen Voraussetzungen öffnen.

Gesundheitsminister Rudi Anschober analysierte bei der Pressekonferenz der Bundesregierung am 28. April die Entwicklung der jüngsten Zahlen und gibt für weitere Lockerungen der einschränkenden Corona-Maßnahmen Grünes Licht. Bei der Betrachtung der Ansteckungscluster gab es keine Indizien auf die Verbreitung in den bisher geöffneten Geschäften und Baumärkten. Von 333 getesteten Baumarkt-Mitarbeitern gab es nur einen einzigen positiven Fall.

Corona -Krise und Gastronomie: Die neuesten Entwicklungen

Bürger dürfen laut Anschober ab 1. Mai wieder ausgehen, Versammlungen bis zehn Personen werden erlaubt. Innenminister Karl Nehammer bestätigt diese Angaben und appelliert an die Eigenverantwortung der Menschen. Grundvoraussetzung für jedes Zusammentreffen der nächsten Zeit ist die Einhaltung des Mindestabstandes und die Verwendung von Mund-/Nasenschutz sowie Handhygiene wie bisher.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger verkündet die Regeln für die schrittweise Öffnung von Gastronomie und Tourismus. Restaurants und Cafés dürfen wie bereits verkündet ab 15. Mai wieder aufsperren, Beherberbungsbetriebe ab 29. Mai. »Klare Regeln und Rahmenbedingungen sind Voraussetzung, damit wir wieder öffnen können. Der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern und Gästen ist oberstes Gebot, die Regeln sollen aber möglichst einfach und nachvollziehbar sein«, so Köstinger.

Gleiche Regeln für Restaurants und Bars

Für die Gastronomie gelten laut Köstinger bis auf weiteres Öffnungszeiten von 6-23 Uhr. Pro Tisch dürfen nicht mehr als vier Erwachsene und dazugehörige Kinder Platz nehmen. Zwischen Gästegruppen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Das gilt nicht für Gäste, die gemeinsam an einem Tisch sitzen. Vor dem Besuch eines Lokals soll ein Tisch reserviert werden, um Warteschlangen zu vermeiden, freie Sitzwahl ist bis auf Weiteres untersagt. Durch das vorherige Reservieren soll auch eine bessere Planung für die Gastronomen ermöglicht werden, es sei aber keine Pflicht sondern eine Empfehlung. Mitarbeiter müssen mit Mund-/Nasenschutz bzw. Gesichtsvisier ausgestattet sein, das gilt auch für Gastgärten aber nicht für Küche und Lager, wo es keinen Gästekontakt gibt. Gäste müssen am Tisch keine Masken tragen.

Diese Regeln gelten für die gesamte Gastronomie, also auch für Bars und Nachtlokale. Wenn ausreichend Sitzplätze vorhanden sind und der Mindestabstand zwischen den Personengruppen (max. vier Erwachsene pro Tisch) eingehalten werden kann, können auch Bars öffnen. Sperrstunde für alle Betriebe ist 23 Uhr. Es obliegt der unternehmerischen Freiheit von Barbesitzern, ob sie unter diesen Bedingungen aufsperren wollen. Köstinger appelliert aber an die Selbstverantwortung der Bürger und Anschober schränkt weiters ein: »Ein neuralgischer Punkt war die klassische Barsituation mit lauter Musik und überfüllten Lokalen. An der Bar stehend zu konsumieren wird es nicht geben.« (Update vom 20.5.: Laut Wirtschaftskammer kann auch an Theken konsumiert werden - Zum Artikel)

Wann Diskotheken und Clubs wieder aufsperren dürfen ist noch ungewiss. »Solange es das Virus gibt, wird es das Abstandsgebot geben«, so Köstinger.

Tourismus und Freizeiteinrichtungen

Was den Tourismus betrifft will Köstinger mit der proklamierten Öffnung per 29. Mai Planungssicherheit geben, Betriebe können sich jetzt auf die Öffnung vorbereiten. Dennoch ist eine weitere gute Entwicklung der Corona-Zahlen Voraussetzung, denn durch die Öffnung der Beherbergungsbetriebe sei mit einer erhöhten Mobilität zu rechnen. Auf Anfrage erklärte die Tourismus-Ministerin, dass Buffets sowohl in Restaurants als auch Hotels grundsätzlich möglich sind. Die Gäste dürfen sich daran aber nicht selbst bedienen, Portionen könnten beispielsweise vorgerichtet werden, so Köstinger. Dementsprechend ist auch Front-Cooking möglich. Alle Maßnahmen gelten vorläufig bis Ende Juni.

Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen können ebenfalls mit 29. Mai öffnen, Outdoor-Tierparks schon mit 15. Mai. Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich werden genaue Regeln für Gäste und Mitarbeiter von Gastronomie und Tourismus erarbeitet und sollen ab 29. April online zur Verfügung stehen.

»Wir sind noch mitten drinnen, aber wir sind auf einen sehr sehr guten Weg. Vorrangiges Ziel ist es, eine zweite Welle zu vermeiden.«
Gesundheitsminister Rudi Anschober

Bernhard Degen
Autor
Mehr entdecken
Mehr zum Thema