Brot in aller Munde.

Brot in aller Munde.
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Das sind die beliebtesten Bäcker 2022

Zwei Wochen lang wurden in allen neun Bundesländern Stimmen für die beliebtesten Bäckereien abgegeben – nun stehen die Publikumslieblinge fest!

Der Einkauf von frischem Brot und Gebäck ist mit Emotionen verbunden. Brot ist nicht nur das wichtigste Grundnahrungsmittel, Brot ist auch sinnlich. Gerade wegen dieser grundlegenden Gefühle hat fast jeder in Österreich eine besondere Beziehung zu seinem Bäcker. Genau deshalb war die Beteiligung an der Wahl der beliebtesten Bäcker des Landes so hoch, tausende Stimmen wurden in den vergangenen zwei Wochen abgegeben. Das sind die Sieger in den Bundesländern:

Wien: Ströck / Ströck Feierabend    
Niederösterreich: Geier.Die Bäckerei, mehrere Standorte
Burgenland: Bäckerei Hiessberger, Deutsch Jahrndorf    
Oberösterreich: Bäckerei-Café Resch&Frisch, mehrere Standorte
Steiermark: Bäckerei Konditorei Café Reicht, Feldbach
Kärnten: Bäckerei Berger, Villach    
Salzburg: Bäckerei Rößlhuber, Bergheim    
Tirol: Bäckerei Waldhart, Telfs    
Vorarlberg: Beck Kainz, mehrere Standorte    

Und hier finden Sie alle Ergebnisse im Detail: 

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Das Prozedere

Das Voting war bis 26.9.2022, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Bäcker hier fehlen: Leider können aus logistischen Gründen nicht alle Bäckereien des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt, über die dann zwei Wochen lang abgestimmt werden konnte.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Ferdinand von Vopelius
Ferdinand von Vopelius
Portalmanager Österreich
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