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Das beinhaltet das Wirte-Paket

Die Gastronomie soll zum Restart mit bis zu 500 Millionen Euro unterstützt werden. U.a. mit der Senkung der Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke und der Abschaffung der Schaumweinsteuer.

Die österreichische Bundesregierung gab am Montag, 11.5., im Bundeskanzleramt ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung der Gastronomie bekannt. Bundeskanzler Sebastian Kurz eröffnete die Pressekonferenz mit der Ankündigung, dass das Volumen des sogenannten Wirte-Pakets rund 500 Millionen Euro umfassen soll. Zentrale Maßnahme ist die Senkung der Umsatzsteuer auf antialkoholische Getränke von 20 auf zehn Prozent ab 1. Juli. Eine Senkung der Umsatzsteuer auf alkoholische Getränke ist den Angaben zufolge wegen EU-Vorgaben nicht möglich.

Zur Unterstützung vor allem der Gasthäuser sollen die Pauschalierungen von 255.000 auf 400.000 Euro erhöhrt werden, das soll österreichweit eine spürbare Entbürokratisierung bringen. Auch bei Teilpauschalen sind Erleichterungen vorgesehen. Darüberhinaus soll endlich die Schaumweinsteuer, die einen Euro pro Liter beträgt, komplett abgeschafft werden. Die Einstellung von Aushilfskräften soll der Regierung zufolge erleichtert werden. Essens- und Lebensmittelgutscheine sollen geringer besteuert werden und Geschäftsessen in höherem Ausmaß absetzbar gemacht werden. Für die Nachtgastronomie würden diese Maßnahmen nicht greifen, so Kanzler Kurz. Hier müsse ein separates Paket erarbeitet werden. 

Kaufen Sie möglichst regional, konsumieren sie in den österreichischen Wirtshäusern!
Bundeskanzler Sebastian Kurz ruft zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft auf.

Weniger Bürokratie

Gastronomieministerin Elisabeth Köstinger weist auf die schwierige Situation der rund 41.000 heimischen Gastronomiebetriebe mit ihren 145.000 Mitarbeitern hin. »Mehr Abstand bedeutet weniger Tische und weniger Umsatz. Die letzten Wochen standen im Zeichen der Liquiditätssicherung. Jetzt geht es darum, die Betriebe konkret zu unterstützen.«

Köstinger ruft dazu auf, die Preise auf den Getränkekarten gleich zu belassen und den Mehrgewinn durch die Senkung der Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke zur Sicherung der Betriebe und Arbeitsplätze zu verwenden. Durch die Erhöhung der Steuer-Pauschalierungen von 255.000 auf 400.000 Euro soll eine spürbare Entbürokratisierung erreicht werden.

Rechenbeispiele

Finanzminister Gernot Blümel berichtet in der Pressekonferenzen von positiven Prognosen für das Wirtschaftswachstum in Österreich.  Unser Land dürfte ein wenig besser durch die Krise kommen als andere Länder. Ende 2021 wird Österreich nach Deutschland das zweithöchste Wirtschaftswachstum in der EU vorhergesagt. Das hänge aber sehr davon ab, dass sich alle an die notwendigen Maßnahmen halten. Zur Unterstützung der heimischen Gastronomie erklärt Blümel, dass der Fixkostenzuschuss ab 20. Mai beantragt werden kann. Die Steuerfreiheit von Essensgutscheinen wird für Unternehmen von 4,4 auf 8 Euro erhöht, von Lebensmittelgutscheinen von 1,1 auf 2 Euro. 

Abschließend demonstriert der Finanzminister anhand von Rechenbeispielen, welches Ausmaß die Steuererleichterung für einzelne Betriebe haben soll. Ein Gasthaus mit einem Umsatz von 115.000. Euro, das im Moment 3570 Euro steuern zahlt, soll künftig nur noch 871 Euro abliefern müssen. Ein Betrieb mit einem Umsatz von 160.000 Euro, der im Moment 6260 Euro an Steuern leistet, soll künftig nur 2390 Euro zahlen. 

Reaktionen

Benedikt Zacherl, Geschäftsführer von Österreichs größter und traditionsreichster Sektkellerei Schlumberger, begrüßt die Abschaffung der Sektsteuer: 

»Unsere jahrelangen Interventionen und die erst letzte Woche neuerlich geführten Gespräche mit Vertretern des Finanzministeriums waren letztendlich erfolgreich.«

Johannes Kattus, Geschäftsführer der Sektkellerei Kattus, schließt sich mit einer positiven Reaktion für die regionalen Produzenten an:

»Die Abschaffung der Schaumweinsteuer ist essenziell, um den gestiegenen Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten nach regionalen und lokalen Produkten zu fairen Preisen zu erfüllen.«

Bernhard Degen
Autor
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