Die Sperrstunde wird in ganz Österreich ab 27. Dezember vorverlegt – auch zu Silvester

Die Sperrstunde wird in ganz Österreich ab 27. Dezember vorverlegt – auch zu Silvester
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Corona-Verschärfungen: Sperrstunde wird österreichweit auf 22 Uhr vorverlegt

Aufgrund der sich auch hierzulande ausbreitenden Omikron-Variante gelten nach Weihnachten strengere Regeln.

Nach den erst kürzlich verkündeten Lockerungen macht die bevorstehende Omikron-Variante auch in Österreich Verschärfungen bei den Corona-Maßnahmen notwendig. Ab Montag, 27. Dezember wird die derzeit auf 23 Uhr festgelegte Sperrstunde in ganz Österreich auf 22 Uhr vorverlegt. Das gilt nun doch auch für Silvester. Und zwar nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in Tourismusbetrieben, sowie bei Events und Veranstaltungen in der Kultur. Das neue Gremium der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (Gecko) rät dazu, sich nur in kleinem Kreis und mit vorherigem Test zu treffen.

Veranstaltungen

Auch bei Veranstaltungen kommt es zu Verschärfungen: Ab dem 27. Dezember sollen Zusammentreffen ohne zugewiesene Sitzplätze mit nur noch maximal 25 Personen möglich sein. Diese Regelung gilt sowohl für drinnen als auch draußen, weiterhin gültig ist zudem die 2G-Regel. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen können maximal 500 Personen teilnehmen; für Zusammentreffen, bei denen die Regelung 2G+ gilt, also auch ein PCR-Test verlangt wird, sind bis zu 1000 Teilnehmer gestattet. Auf bis zu 2000 Personen kann diese Anzahl ausgedehnt werden, wenn diese dreifach geimpft sind und zusätzlich einen PCR-Test vorgelegt wird.

Lockdown für Ungeimpfte

Bis auf Weiteres bleibt der Lockdown für Ungeimpfte aufrecht. Wie die Regierung bereits zuvor angekündigt hat, gelten hier für die Feiertage am 24., 25., und 26. Dezember und auch zum Jahreswechsel am 31. Dezember Ausnahmen. Dann ist auch Nicht-Immunisieren das Feiern im kleinen Kreis gestattet.

Verschärfte Einreisebestimmungen

In den Ländern Großbritannien, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden ist zudem ab dem 25. Dezember bei der Einreise eine Quarantäne von zehn Tagen notwendig. Ausgenommen sind dreifach Geimpfte mit gültigem PCR-Test.

Elisabeth Mittendorfer
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