Die FFP2-Maske ist für Ungeimpfte ab 15. September Pflicht

Die FFP2-Maske ist für Ungeimpfte ab 15. September Pflicht
Symbolbild © Shutterstock

Corona-Stufenplan: Aufatmen in Gastronomie

Mittels dreistufigem Maßnahmenpaket soll die vierte Welle eingedämmt werden. Einschränkungen betreffen in erster Linie Ungeimpfte.

»Wir müssen mit dem Virus leben lernen und wir müssen auf die Impfung setzen«, betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz anläslich des Pressestatements nach dem Ministerrat am 8. September und spricht von einer »Pandemie der Ungeimpften«.

Gestaffelte Maßnahmen

Gemeinsam mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger stellte er nach intensiven Beratungen mit den Landeshauptleuten und Experten einen Drei-Stufen-Plan für den Herbst vor, um das aktuelle Infektionsgeschehen der vierten Welle einzudämmen. »Wir wollen dort, wo viele Ungeimpfte aufeinander treffen, Maßnahmen setzen«, streicht Mückstein hervor. Die vorgesehenen Maßnahmen richten sich nach den Kapazitäten der Intensivstationen und sehen im Detail wie folgt aus:

  • Stufe 1: Ab zehn Prozent Auslastung der Intensivbetten – erwartbar mit 15. September
    FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte, auch im »normalen« Handel, FFP2-Empfehlung für alle. Intensivere Kontrollen durch die Polizei, Antigentests nur mehr 24 Stunden gültig, 3-G-Regel für Veranstaltungen ab 25 Personen.
     
  • Stufe 2: Ab 15 Prozent Auslastung der Intensivbetten bzw. mit 22. September
    Für die Nachtgastronomie und ähnliche Betriebe sowie Events ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen 2-G-Regel (geimpft/genesen)
     
  • Stufe 3: Ab 20 Prozent Auslastung der Intensivbetten
    Verschärfung der 3-G-Regel, es gelten nur mehr negative PCR-Tests.

Ist die zweite Stufe, also eine 15-prozentige Auslastung der Intensivkapazitäten erreicht, will die Budesregierung erneut evaluieren, ob weitere Maßnahmen und Verschärfungen nötig sind. Vorerst kann die Gastronomie daher aufatmen, abgesehen von strengeren Eintrittskontrollen gibt es laut vorliegendem Plan keine Einschränkungen. Abzuwarten bleibt, ob einzelne Bundeländer strengere Maßstäbe anlegen werden.

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