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Corona: Private Treffen werden eingeschränkt

Sperrstunden bleiben Länder-Ermessenssache, professionelle Veranstaltungen können unter Mindeststandards weiter durchgeführt werden.

»Die zweite Welle breitet sich in Europa aus.« Bundeskanzler Sebastian Kurz gab am Montag (19.10.) bei einer Pressekonferenz mit drastischen Worten weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen bekannt. Er verwies dabei auf dramatische Zustände in Frankreich und Spanien sowie einen »De facto-Lockdown« in Belgien und in den Niederlanden.

Sebastian Kurz betonte, dass die Maßnahmen dort verschärft werden müssen, wo die meisten Ansteckungen passieren. Dies sei in den vergangenen Wochen am häufigsten im privaten Bereich passiert, daher werden bundesweit private Treffen indoor auf sechs  erwachsene Personen limitiert und outdoor auf 12 Personen. Die Anzahl der zusätzlichen Kinder (Minderjährige bis 18 Jahre) dürfen indoor und outdoor sechs nicht übersteigen.

Dies gilt für Treffen in Restaurants, für Tanzschulen, Hochzeiten, Yogakurse, Vereine, etc. Ausgenommen werden Begräbnisse.

Die Einschränkung von privaten Treffen wird im öffentlichen Raum auch mit Strafen sankioniert. Für den privaten Bereich greift keine gesetzliche Regelung, es gibt aber die dringende Empfehlung, die Begrenzung auf sechs Personen auch zuhause einzuhalten. Die Maßnahmen gelten ab Sonntag (25. Oktober) Mitternacht und nicht wie urpsprünglich geplant ab 23. Oktober)

Veranstaltungen

Professionelle Veranstaltungen können mit entsprechenden Sicherheitskonzepten und behördlichen Genehmigungen weiterhin durchgeführt werden, müssen aber dennoch weiter eingeschränkt werden. Fußball-Bundesliga Spiele, Konzerte, Opern dürfen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen durchgeführt werden. Mund-Nasen-Schutz muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung getragen werden. Für Outdoor-Veranstaltungen gilt ein Besucher-Limit mit 1500 Gästen, indoor mit 1000. Es dürfen weder Speisen noch Getränke verabreicht werden.

Aufgrund dieser Einschränkungen mussten auch wir das Vienna Bar- und Spirits-Festival sowie die Rotweingala 2020 absagen. Gekaufte Tickets werden selbstverständlich zur Gänze rückerstattet.

Vorgeschriebene Sperrstunden für die Gastronomie bleiben Länder-Verantwortung. Von offenen Visieren, wie sie in Restaurants verbreitet verwendet werden, wird dringend abgeraten, sie werden aber noch nicht verboten. Gesundheitsminister Rudolf Anschober will in dieser Hinsicht noch eine Studie auswerten, ein Verbot ist offenbar aber nur eine Frage der Zeit.

Update vom 23. Oktober: Die Verordnung enthält bereits ein Verbot von Gesichtsvisieren: Das Aus kommt nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist am 7. November.

Bei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern, gelten die normalen Gastronomieregeln. Wenn es sich um Veranstaltungen handelt, bei denen »typischerweise Speisen und Getränke verabreicht werden, dürfen Speisen und Getränke am Sitzplatz verabreicht werden« – hier gilt eine Servierpflicht.

Die veröffentlichte Verordnung enhält auch ein partielles Alkoholverbot, im Wortlaut heißt es: »Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten der Gastgewerbe keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.«

Bernhard Degen
Autor
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