Symbolbild © Shutterstock

Corona: Maskenpflicht fällt teilweise mit 16. April

Die FFP2-Maske muss ab Mitte April nur mehr im lebensnotwendigen Handel, in Gesundheitseinreichtungen und Öffis getragen werden.

In den vergangenen Tagen wurden Rufe nach einem Ende der allgemeinen Maskenpflicht immer lauter, mit 14. April wurden nun Lockerungsschritte bekanntgegeben. Laut ORF-Bericht bleibt das Tragen einer FFP2-Maske in manchen Bereichen aber weiterhin – bis 8. Juli – verpflichtend, nämlich überall dort, wo Menschen hin müssen, beispielsweise im so genannten »lebensnotwendigen Handel«. Dort gilt die FFP2-Maskenpflicht auch weiterhin für die Angestellten.  

Hier muss auch nach 16. April eine FFP2-Make getragen werden

  • Supermärkte
  • Apotheken
  • Drogeriemärkte
  • Tankstellen
  • Geldinstitute
  • Trafiken
  • Arztpraxen
  • Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern
  • Alten- und Pflegeheime
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Geschlossene Bahnhöfe und Haltestellen
  • Taxis

Weitere Lockerungen

Das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske entfällt hingegen im normalen Handel, etwa in Bekleidungsgeschäften, bei Veranstaltungen bzw. in geschlossenen Innenräumen. Die Empfehlung, auch weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen, bleibe aber weiterhin aufrecht, heißt es laut ORF. Neben dem telweisen Ende der Maskenpflicht gibt es auch eine Änderung der Vorschriften für die Nachtgastronomie und für große Veranstaltungen, wo die 3-G-Regel fällt. Auch in der Stadt Wien, die bislang in Sachen Corona-Regeln einen strengeren Kurs gefahren ist, gibt es Lockerungen. Mit 16. April fällt die 2-G-Regel etwa in der Gastronomie. Und auch die Gültigkeit des »Grünen Passes« wird – abhängig vom Impfstatus – verlängert.

Marion Topitschnig
Autor
Mehr zum Thema