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Corona: Lockdown für Ungeimpfte tritt in Kraft

Ab 15. November gelten für ungeimpfte Personen in ganz Österreich weitreichende Einschränkungen. Eine weitere Verschärfung der Maßnahmen auch für Geimpfte und Genesene steht im Raum.

Die Corona-Situation in Österreich spitzt sich weiter zu, Bundeskanzler Schallenberg bezeichnete sie als »ernst« und attestierte Österreich eine »beschämend niedrige Impfquote«. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung nach eingehenden Beratungen mit Experten und den Landeshauptleuten am Sonntag (14. November) eienen Lockdown für Ungeimpfte beschlossen. Dieser gilt ab 15. November und soll vorläufig bis 24. November dauern. Betroffen von dem Lockdown sind rund zwei Millionen Menschen, die weder über ein gültiges Impfzertigfikat verfügen noch über einen Genesungs-Nachweis, bei dem die Infektion max. 180 Tage zurückliegen darf.

Österreicher über zwölf Jahre, die über keinen gültigen 2-G-Nachweis verfügen, dürfen ab 15. November ihre Wohnung nur aus den von vorherigen Lockdowns bekannten Gründen verlassen:

  • Besorgungen des täglichen Lebens, etwa Lebensmitteleinkauf, Post oder Drogerien
  • Arbeit bzw. Ausbildung
  • Betreuung/Pflege von hilfsbedürftigen Personen
  • Erfüllung familiärer Pflichten
  • Gesundheitsversorgung, etwa Apotheke, Weg zum Covid-Test oder zur Impfung
  • Erholung im Freien und Versorgung von Tieren
  • Religionsausübung
  • Behördengänge, die sich nicht verschieben lassen
  • Teilnahme an Wahlen
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

500 Euro Strafe

Nicht mehr zulässig ist für Ungeimpfte ab 15. November beispielsweise das Einkaufen in Bekleidungsgeschäften, auch die Gastronomie, körpernahe Dienstleister (zB. Friseur) und Freizeiteinrichtungen sind für Nicht-Immunisierte Tabu. Für die Einhaltung der Lockdown-Bestimmungen soll die Exekutive sorgen. Man müsse jederzeit damit rechnen, kontrolliert zu werden, heißt es laut Medienberichten. Bei einem Verstoß werden 500 Euro Strafe fällig, wird das Mitwirken an der Kontrolle verweigert, droht ein Bußgeld in der Höhe von 1450 Euro.

Ausnahmen gibt es für alljene, die die erste Teilimpfung bereits erhalten haben: Sie können sich mit einem PCR-Test freitesten. Auch für Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren gibt es eine Sonderregelung. Ausgeweitet wird auch die FFP2-Maskenpflicht – und zwar österreichweit auf den gesamen Handel, öffentliche Verkehrsmittel, Museen und Bibliotheken.

Weitere Einschränkungen drohen

In Bundesländern mit besonders hohen Inzidenzen – etwa Oberösterreich und Salzburg – gibt es regional strengere Maßnahmen. Auch Wien hat bereits vor dem Wochenende Verschärfungen angekündigt. Desweiteren stehen auch weitere Einschränkungen für Immunisierte im Raum. So hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in der ZIB2 am Sonntag (15.11.) von einer möglichen Schließung der Nachtgastronomie und Ausgangssperren für alle österreichweit ab 22 Uhr gesprochen, um die Kontakte und damit das Infektionsgeschehen zu reduzieren. Welche weiteren Maßnahmen tatsächlich in Kraft treten, soll frühestens am kommenden Mittwoch (17.11.) entschieden werden. Bundeskanzler Schallenberg sprach sich allerdings ganz klar gegen diese Maßnahmen aus. Und auch die Tourismusministerin Elisabeth Köstinger sei laut Ö1-Mittagsjournal  »absolut gegen allgemeine Ausgangsbeschränkungen«.

Bedrohliche Situation für Tourismus und Gastro

Nachdem Deutschland bereits eine Reisewarnung für Österreich erlassen hat, läuten bei den Touristikern die Alarmglocken. Die Wintersaison sehen sie einmal mehr bedroht, Stornierungen werden bereits gemacht, Winterurlauber würden wohl in die Nachbarländer Schweiz und Italien ausweichen, sagt WKÖ-Branchenobmann Mario Pulker laut standard.at. Den bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte beziffert er mit einem Verlust von bis zu 60 Prozent für die Gastronomie und fordert daher von der Politik ein rasches Handeln im Bezug auf finanzielle Entlastung der betroffenen Branchen.

Marion Topitschnig
Autor
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