Die Restaurants müssen weiterhin um 22 Uhr zusperren

Die Restaurants müssen weiterhin um 22 Uhr zusperren
Symbolbild © Shutterstock

Corona: Lockdown für Ungeimpfte endet, Sperrstunde bleibt

Während nicht immunisierte Personen ab 31. Jänner wieder mehr Freiheiten haben, bleiben strenge Maßnahmen wie die Sperrstunde um 22 Uhr weiterhin aufrecht.

Wer weder über ein gültiges Corona-Impfzertifikat verfügte, noch einen Nachweis über eine Genesung (sie durfte nicht länger als 180 Tage zurückliegen) erbringen konnte, der sah sich in den vergangenen Wochen mit weitreichenden Einschränkungen konfrontiert.

Der so genannte Lockdown für Ungeimpfte, der seit 15. November aufrecht ist, endet nun mit Montag, 31. Jänner. Dies gaben Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein vor dem Ministerrat am 26. Jänner bekannt. »Wir befinden uns auf einem guten Weg«, zeigte sich Nehammer vorsichtig optimistisch, die Omikronwelle habe zu einem Paradigmenwechsel geführt und die Situation in den Spitälern sei trotz Rekordwerten bei den täglichen Neuinfektionen stabil.

»Wir werden weiterhin sehr strenge Maßnahmen haben«, betonte der Gesundheitsminister. Ab 1. Februar gilt in Österreich darüberhinaus die CoV-Impfpflicht. Die im Vorfeld medial bereits viel diskutierte Abschaffung der Sperrstunde – sie liegt nach wie vor österreichweit bei 22 Uhr – kommt vorerst nicht. »Wir machen Orte sicher«, so Mückstein. Laut ORF-Bericht werden folgende Maßnahmen weiterhin aufrecht bleiben:

  • 2G-Regel: Zur Gastronomie, im Handel (außer Geschäfte des täglichen Bedarfs), zu Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen haben weiterhin nur Geimpfte oder Genesene Zutritt.
     
  • Die allgemeine Sperrstunde um 22 Uhr
     
  • Nachtgastronomie bleibt geschlossen
     
  • FFP2-Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen und im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.  
Marion Topitschnig
Autor
Mehr zum Thema