Ab 3. November 0 Uhr wird es einen zweiten Lockdown in Österreich geben.

Ab 3. November 0 Uhr wird es einen zweiten Lockdown in Österreich geben.
© Shutterstock / Zygimantas Gedvila

Corona-Kurzarbeit: Neue Null-Stunden-Option

Die türkis-grüne Bundesregierung weitet die Kurzarbeit aus, um Arbeitsplätze während des Lockdowns sichern zu können. Gemeinsamer Tenor: Kündigungen seien nicht notwendig.

Seit 1. Oktober 2020 kann die Kurzarbeit für maximal sechs Monate beantragt werden. Die zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern erzielte Ausweitung sieht vor, dass Beschäftigte in Kurzarbeit weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. »Kurzarbeit statt Kündigungen – das ist unser Ziel! Darum wird das wichtige Instrument der Kurzarbeit ausgeweitet, um während des zweiten Lockdowns so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern. Gerade für den Tourismus handelt es sich um eine überlebensnotwendige Maßnahme«, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.

»Kurzarbeit statt Kündigungen – das ist unser Ziel!«
Elisabeth Köstinger,Tourismusministerin

Und weiter: »Da Hotellerie, Gastronomie, Freizeit- und Veranstaltungswirtschaft in den kommenden Wochen leider schließen müssen, ist die Kurzarbeit für den Tourismus wichtiger denn je.« Die ausgefallenen Arbeitsstunden können für Weiterbildungen genutzt werden. Die Weiterbildungskosten werden zu 60 Prozent vom Arbeitsmarktservice (AMS) gefördert.

Auf null Prozent reduzieren

Die derzeit vorgesehene Arbeitsleistung von 30 Prozent kann beispielsweise für Gastronomie, Tourismus oder Freizeitwirtschaft im November auf null Prozent reduziert werden. Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht. »Die Verbesserung der Kurzarbeit ist das notwendige Instrument, um die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern. Entscheidend ist, dass die Antragstellung unkompliziert funktioniert und die Betroffenen innerhalb weniger Tage Rückmeldung erhalten«, sagt Köstinger. »Zudem wird auch mit der Umsatz-Entschädigung die richtige Maßnahme gesetzt, um die Unternehmerinnen und Unternehmer zusätzlich zu entlasten.« Das verbesserte Modell der Kurzarbeit kann im Laufe des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1. November beantragt werden. Für bereits beantragte Kurzarbeit braucht es keinen neuerlichen Antrag.

Kurzarbeit Phase 3: Das ist neu

  • Für geschlossene Bereiche: Arbeitszeit von null Prozent im November bei 80 bis 90 Prozent Nettoersatz für Arbeitnehmer möglich.
  • Ausgefallene Arbeitsstunden können für Weiterbildungen genutzt werden. Die Kosten hierfür werden zu 60 Prozent vom AMS gefördert.
  • 100 Euro Trinkgeld-Entschädigung für Beschäftigte im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe, die vom Lockdown betroffen sind.
  • Rückwirkende Antragstellung per Anfang November bis 20. November möglich.
  • Die Anträge können mittels schnellem Genehmigungsverfahren über das eAMS-Konto gestellt werden.

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