Corona: Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen
Gastronomen müssen weiterhin auf Gäste warten
Symbolild © Shutterstock

Gastronomen müssen weiterhin auf Gäste warten
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Am Mittwoch (2. Dezember) gab die Bundesregierung erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Rahmen des Pressefoyers nach dem Ministerrat bekannt: Handel und Schulen dürfen unter Auflagen öffnen, die Gastronomie und Hotels müssen weiterhin geschlossen bleiben und dürfen voraussichtlich erst am 7. Jänner 2021 wieder aufsperren. Für den Dezember kündigte der Bundeskanzler aber bereits ein weiteres Hilfspaket an.
Rückblick: Ende Oktober wurde die Schließung der Gastronomie zur Eindämmung der Pandemie bekanntgegeben, die Umsatzausfälle im November wurden mit einem umfangreichen Hilfspaket abgefedert. Rund zwei Wochen danach fand eine Verschärfung der Maßnahmen sowie eine Verlängerung des Lockdowns statt.
Mit 7. Dezember beginnen nun erste behutsame Öffnungsschritte mit entsprechenden Auflagen und Sicherheitskonzepten (etwa Bewirtungsverbot, Maskenpflicht, Mindestabstand) für die Branchen für:
- Pflichtschulen und Maturaklassen kehren zum Präsenzunterricht zurück; die Oberstufen sowie Universitäten bleiben bis zu den Weihnachtsferien im Distance Learning.
- Handel
- Körpernahe Dienstleistungen
- Museen und Bibliotheken
»Die sinkenden Zahlen sind ein Erfolg aber kein Grund zur Entwarnung.«
Bundeskanzler Sebastian Kurz
Weihnachten mit der Familie ermöglichen
Aufgehoben werden ab 7. Dezember auch die strengen Ausgangsbeschränkungen, die dann nur mehr zwischen 20 und 6 Uhr gelten. Es wird auch wieder möglich sein, Personen eines anderen Haushalts zu treffen. »Die Pandemie ist nicht vorbei, das Virus ist nach wie vor unter uns und die Ansteckungszahlen sind nach wie vor auf einem extrem hohen Niveau«, betonte Sebastian Kurz. Dennoch wolle man ein Weihnachten im Familienkreis mit maximal zehn Personen ermöglichen. Über die Feiertage wird es allerdings strenge Grenzkontrollen mit verpflichtender Quarantäne geben. Skifahren soll ab 24. Dezember möglich sein, auch hier wird es entsprechende Sicherheitsauflagen wie Maskenpflicht an den Liften und in Gondeln geben.
Umsatzersatz und Kurzarbeit werden verlängert
»Der Dezember ist einer der wichtigsten Monate, wenn es um den Umsatz geht«, betonte Finanzminister Gernot Blümel und kündigte eine einmalige Verlängerung des Umsatzersatzes für die betroffenen Branchen an. Bislang wurden rund 72.000 Anträge für das kurzfristig im November eingerichtete Hilfspaket eingebracht, von den veranschlagten 1,6 Mrd. Euro wurden bereits mehr als 800 Mio. ausbezahlt. Für den Zeitraum 7. bis 31. Dezember werden erneut Mittel in der Höhe von einer Mrd. Euro bereitgestellt, der Umsatzersatz wird für den Vergleichszeitraum im Vorjahr in der Höhe von 50 Prozent gewährt. Anträge können ab 16. Dezember – wie gehabt – via FinanzOnline gestellt werden.
Ab 1.1.2021 wird die Verlustabdeckung über den Fixkostenzuschuss 2 möglich sein, führte der Finanzminister weiter aus. Dies sei vor allem im Bezug auf das erwartbare Ausbleiben internationaler Gäste besonders relevant, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: »Wir müssen davonausgehen, dass die Wintersaison eine sehr sehr schwierige wird.«
Ebenfalls wie im November weitergeführt wird das Kurzarbeitsmodell. Für die Gastronomie und Hotellerie wurden mittlerweile schon mehr als 20.000 Anträge abgewickelt, berichtete Köstinger.
Keine Christkindlmärkte
Mit der Verlängerung des Lockdowns für Gastronomie und Tourismus werden auch Weihnachtsmärkte in diesem Jahr nicht möglich sein. Diese seien laut Köstinger mit dem derzeitigen Infektionsgeschehen nicht vereinbar. Als Wermutstropfen sind Abholungen in Restaurants, Bars und anderen Gastronomiebetrieben weiterhin zwischen sechs und 19 Uhr möglich, allerdings gibt es hier ab sofort auch eine Einschränkung: Offene alkoholische Getränke dürfen nicht mehr ausgegeben werden.