Am 1. März soll über eine Öffnung der Gastronomie entschieden werden.

Am 1. März soll über eine Öffnung der Gastronomie entschieden werden.
© Shuterstock

Corona: Gastro-Öffnung wohl frühestens rund um Ostern

Die Bundesregierung bestätigt zwar ein relativ stabiles Infektionsgeschehen, Restaurants, Bars und Cafés müssen aber weiter aufs Aufsperren warten.

Frühestens am 1. März will die Bundesregierung nach weiteren Evaluierungen bekanntgeben, ob es zu weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen und somit zu einer Öffnung der Gastronomie kommen wird. »Wir haben nach wie vor eine stabile Infektionslage«, führte Bundeskanzler Sebastian Kurz aus, allerdings kämpfe man vermehrt mit der Zunahme der Mutationen.

Eben diese mache zum aktuellen Zeitpunkt eine weitere Lockerung des Lockdowns unmöglich. Für die Gastronomie, der ursprünglich eine Öffnung Anfang März in Aussicht gestellt wurde, heißt es also weiterhin: Bitte warten. Weitere Öffnungsschritte für die Gastro, Hotels und Kulturbetriebe seien laut Kurz frühestens rund um Ostern, also Ende März, Anfang April realistisch.

Update vom 1.3.2021: Öffnung der Schanigärten ab 27.3.

»Die nächsten zwei Wochen sind eine Weichenstellung.«
Rudolf Anschober, Gesundheitsminister

Intensives Testen

Zusätzlich zu Maßnahmen wie die FFP2-Maskenpflicht wird  österreichweit weiterhin die Strategie des intensiven Testens verfolgt. »Testen ist das Gebot der Stunde«, ist Hermann Schützenhöfer, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, überzeugt. Ab 1. März soll es Gratis-Selbsttests in den Apotheken geben. Ein »Reintesten« wie es nach den ersten Öffnungsschritten am 8. Februar beispielsweise für einen Friseurbesuch Vorschrift ist, komme für die Gastronomie nicht in Frage, so Kurz, der sich auf den Austausch mit Fachexperten zu diesem Thema beruft.

»Es ist nach wie vor große Vorsicht notwendig«, betont Sebastian Kurz. Und weiter: »Es gibt eine gute Chance, dass wir ein Wachstum der Infektionszahlen bestmöglich abflachen.« Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig hofft zudem, dass durch eine bessere Wetterlage das Zusammenkommen der Menschen wieder ins Freie verlagert wird und stellt diesbezüglich Überlegungen zur Öffnung – etwa von Schanigärten – an.

Perspektive für den Sommer

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger bedauert, dass die angespannte Corona-Situation keine weiteren Öffnungsschritte zulässt und appelliert an das Durchhaltevermögen der Betroffenen: »Wir haben eine Vielfalt an Maßnahmen, von der Kurzarbeit, über den Fixkostenzuschuss bis hin zu Steuererleichterungen, Staatshaftungen oder Überbrückungskrediten. Erst vor wenigen Tagen haben wir zudem die Hilfsmöglichkeiten für bislang nicht anspruchsberechtige Zimmervermieter geschaffen und die Regelungen bei Wiedereinstellungszusagen ausgedehnt. Wir tun alles, um gemeinsam durch diese schwierige Zeit zu kommen, damit Gastronomie und Tourismus für den Frühling und die Sommersaison eine Perspektive haben.«

Drei weitere Hilfsmaßnahmen

Das Finanzministerium gab indessen die Ausweitung der Hilfsmaßnahmen für betroffene Betriebe in drei Bereichen bekannt. Die bisherige Deckelung des Fixkostenzuschusses II in der Höhe von 800.000 Euro wird ab sofort auf 1,8 Mio. Euro pro Unternehmen angehoben. Für den Verlustersatz steigt die Obergrenze von drei Millionen auf 10 Millionen Euro, heißt es in einem Statement des Finanzministeriums. »Mit der aktuellen Ausweitung können wir diesen Firmen weiterhelfen, Liquidität sichern und wertvolle Arbeitsplätze retten«, betont
Finanzminister Gernot Blümel.

Ab 16. Februar via FinanzOnline beantragbar sind Ausfallsbonus sowie Hilfen für indirekt Betroffene.

Der Ausfallsbonus (bis zu 30 Prozent des Umsatzes werden ersetzt) kann für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 bezogen werden und kommt auch jenen Unternehmen zugute, die nicht direkt oder indirekt von den Corona-Maßnahmen betroffen waren, aber trotzdem einen hohen Umsatzausfall erlitten haben. Nach dem Einbringen des Antrags wird das Geld binnen zehn Tagen überwiesen, insgesamt ist für dieses Hilfsinstrument eine Milliarde Euro vorgesehen.

Mit den Hilfen für indirekt Betroffene soll – wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene – der Umsatz für die Monate November und Dezember 2020 ersetzt werden. Antragsvoraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben besteht. Außerdem muss im Betrachtungszeitraum ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) bestehen. Anträge können bis zum 30. Juni gestellt werden, die Kosten werden in Summe voraussichtlich rund 800 Mio. Euro betragen.

Wirtschaftliche Situation extrem angespannt

Branchenvertreter sind mit ihrer Geduld so gut wie am Ende: »Insgesamt mehr als sechs Monate Lockdown seit Beginn der Coronakrise sind genug. Es ist deshalb besonders schmerzhaft, dass es für die touristischen Branchen Gastronomie und Hotellerie weiterhin keine Perspektive zur Wiedereröffnung gibt«, kommentieren Mario Pulker und Susanne Kraus-Winkler, die zuständigen Obleute der Wirtschaftskammer Österreich, die jüngste Entwicklung.

Pulker weiter: »Es kann jedenfalls keine Lösung darstellen, die heimische Gastronomie bis zur Durchimpfung und bis zur erfolgreichen Bekämpfung aller auftretenden Virusmutationen geschlossen zu halten. Unsere Mitglieder haben bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass Sicherheits- und Hygienevorschriften laufend auf aktuellem Stand gehalten und penibel eingehalten werden.«

Marion Topitschnig
Autor
Bernhard Degen
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