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Corona: Die Details für die Gastro-Öffnung am 19. Mai

Abstandsregel, FFP2-Maskenpflicht und Registrierung – die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für die Öffnung der Gastronomie und Hotellerie bekanntgegeben.

Testpflicht, Registrierung und FFP2-Masken

Die Öffnung der Gastronomie erfolgt – wie in allen anderen Branchen – unter massiven Sicherheitsvorkehrungen:

  • »Grüner Pass«: Zutritt zu den oben genannten Branchen, etwa auch zu einem Restaurant, bekommt nur, wer geimpft, genesen oder getestet (PCR 72 Stunden gültig; Antigentest 48 Stunden gültig, überwachter Selbsttest 24 Stunden gültig) ist.
  • Für Bereiche mit schlechterer Test-Infrastruktur – etwa am Land – wird es Testmöglichkeiten vor Ort geben, die zum einmaligen Betreten der Betriebsstätte beispielsweise des Wirtshauses berechtigen. Diese Tests werden den Betrieben kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Für Kinder ab 10 Jahren gilt ebenfalls eine Testpflicht, der Schultest ist gültig.
  • Keine Testpflicht für Lieferanten oder Take-Away-Boten.
  • Registrierungspflicht im Lokal wenn der Aufenthalt länger als 15 Minuten dauert.
  • Beim Betreten und im Restaurant, außer am Tisch, gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Indoor: 4 Erwachsene pro Tisch plus Kinder
  • Outdoor: 10 Erwachsene pro Tisch plus Kinder
  • Mindestabstand zwischen den Personengruppen von 2 Metern.
  • Sperrstunde ist um 22 Uhr sein, diese kann aber, wie alle anderen Maßnahmen auch, je nach Bundesland/Region angepasst werden.

Zum Restart gilt also die 3-G-Regel (geteset, geimpft, genesen). Für Wien wurde noch vor dem Restart beschlossen, dass diese nicht nur für die Gäste, sondern auch für das Personal in Gastronomiebetrieben gilt. Demnach müssen sich Mitabeiter öter testen, als in den anderen Bundesländern.

Testmöglichkeiten für den Zutritt zur Gastronomie

  •  Antigen-Selbsttest mit digitaler Überwachung: 24 Stunden
  •  Antigentest in einer Apotheke oder Teststraße: 48 Stunden
  •  PCR-Test, beispielsweise über »Alles gurgelt«: 72 Stunden
  •  Point-of-Sale-Test vor Ort (wenn verfügbar): Berechtigt zum einmaligen Betreten des Lokals

Mit 17. Mai kehren außerdem die Schulen wieder in den Regelbetrieb zurück und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kündigt mit 19. Mai ein Ende der Ausgangsbeschränkungen an. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger betont, dass es stets enorm wichtig gewesen sei, den Unternehmen eine Planungssicherheit zu gewährleisten. In den kommenden Tagen werde zudem ein umfassender Leitfaden für einen »Sicheren Sommer« online abrufbar sein, »um die Betriebe bestmöglich zu unterstützen«, so Köstinger.

Alle Infos zum Restart

Nach über einem halben Jahr Lockdown darf Österreichs Gastronomie und Hotellerie am 19. Mai endlich wieder aufsperren. Kürzlich hatte auch die Stadt Wien bestätigt, einen Restaurantbetrieb sowohl im Innen-sowie im Außenbereich zu ermöglichen. Im Rahmen einer Pressekonferenz gab die Bundesregierung, allen voran Kanzler Sebastian Kurz, am 10. Mai die Details bzw. Rahmenbedingungen für die Öffnung bekannt.

Mit 10. Juni erfolgen weitere Lockerungs-Schritte, zudem wurde für 1. Juli eine Aufhebung aller Einschränkungen in Aussicht gestellt. EIzig die 3-G-Regel sollte aufrecht bleiben.

»Ich habe heute ausschließlich gute Nachrichten«, so Kurz zu Beginn. Die Zahl der Neu-Ansteckungen sei erstmals unter 1000 und somit sei man endlich wieder auf dem Niveau von Oktober 2020. »Die Zahl der Ansteckungen sinkt und die Zahl der Geimpften steigt«, sagt der Bundeskanzler, das sei eine gute Basis für die Öffnungen. Diese erfolgen mit 19. Mai in allen vier angekündigten Bereichen:

  • Gastronomie
  • Tourismus
  • Kultur
  • Sport

Nächste Öffnungsschritte Anfang Juli

Trotz österreichweiter Öffnungsschritte am 19. Mai gibt es nach wie vor Bereiche, in denen eine Lockerung der Maßnahmen noch nicht möglich ist. Kurz spricht etwa Hochzeiten, größere Feste oder Vereinsveranstaltungen an, für die er spätestens für Anfang Juli weitere Lockerungen in Aussicht stellt.

Hotellerie und Tourismus

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger freut sich sehr auf den 19. Mai, da für »Ihre« Branche damit eine lange Durststrecke vorüber ist. Für Appartments und ander Selbstversorger-Betriebe wie Almhütten reicht ein einmaliger Eintrittstest. Für Unterkünfte mit Personal, also normale Hotels, gelten die selben Regeln wie in der Gastronomie, PCR-Tests dürfen beispielsweise nicht älter als drei Tage sein. Wellness- und Fitness-Bereiche können unter Einhaltung der entsprechenden Auflagen aufgesperrt und genutzt werden. Detaillierte Richtlinien werden hier veröffentlicht: sichere-gastfreundschaft.at

Marion Topitschnig
Autor
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