Biowein wird künftig EU-weit gekennzeichnet

Ab dem Jahrgang 2012 gibt es eine einheitliche Regelung für alle Mitgliedsstaaten. Bio-Winzer Niki Moser begrüßt, dass der Schwefel-Anteil gesenkt wird.

Die Herstellung von Wein aus biologischem Anbau wird jetzt erstmals EU-weit geregelt. Die neuen Vorschriften gelten ab dem Jahrgang 2012 und betreffen unter anderem Höchstmengen für Sulfite. Außerdem ist der Einsatz von Sorbinsäure verboten. Bisher konnten Biowinzer auf ihren Flaschenetiketten lediglich »Wein aus ökologisch hergestellten Trauben«, ab der kommenden Ernte dürfen sie ihre Ware als »Biowein« bzw. »ökologischer Wein« kennzeichnen. Die Etiketten müssen außerdem mit dem EU-Bio-Logo und der Codenummer der Zertifizierungsstelle versehen sein. Auch die sonstigen Kennzeichnungsvorschriften für Wein sind einzuhalten.

Zwar gibt es bereits Vorschriften für »Wein aus ökologischen/biologischen Trauben«, diese beziehen sich allerdings nicht auf die önologischen Verfahren - von der Traube bis zum fertigen Wein. Mit den neuen Bestimmungen wird eine Untergruppe von önologischen Verfahren (Weinbereitungsverfahren) und Stoffen für ökologischen Wein festgelegt. Der Sulfitgehalt in Biowein muss mindestens 30 bis 50 mg/Liter unter dem von herkömmlichem Wein liegen. Konkret beträgt im Biobereich der zulässige Höchstgehalt an Sulfit bei Rotwein 100 mg/Liter (150 mg bei herkömmlichem Wein) und bei Weißwein oder Rosé 150 mg/l (200 mg bei konventionellem Wein), wobei eine Abweichung von 30 mg/l zulässig ist, wenn der Restzuckergehalt über zwei g/l liegt. Neben diesen spezifischen Vorgaben gelten für Biowein auch die allgemeinen Vorschriften für die Weinbereitung gemäß der entsprechenden EU-Marktordnung.
 
Mehr Transparenz für Konsumenten
Die EU-Kommission verspricht sich von der Neuregelung vor allem Vorteile für die Vermarktung in Drittländern. Insbesondere dem Wunsch der Konsumenten nach mehr Transparenz sollte damit Rechnung getragen werden. »Das Verbraucherinteresse an Bioprodukten steigt mehr und mehr. Ich freue mich, dass wir nun Vorschriften entwickelt haben, die klar zwischen konventionellem und ökologischem Wein unterscheiden. So können Verbraucher sicher sein, dass bei der Erzeugung jedes Bioweines strengere Vorschriften befolgt wurden«, stellt EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos fest. »Die neuen Bestimmungen bieten den Vorteil einer verbesserten Transparenz und eines höheren Erkennungswerts für die Konsumenten. Sie werden nicht nur die Lage auf dem Binnenmarkt vereinfachen, sondern auch die Stellung von ökologischen Weinen aus der EU auf internationaler Ebene stärken, da viele der anderen Erzeugerländer bereits Normen für Bioweine aufgestellt haben«, so Ciolos.

»Das ist doch schon ein Schritt nach vorn«
Bio-Vorreiter Niki Moser (Weingut Sepp Moser) begrüßt die neuen Richtlinien und findet Sie »prinzipiell sehr positiv«. Bei Anfrage von falstaff.at zeigt er sich erfreut, dass Schwefel immer mehr zum Thema wird: »Das ist doch schon ein Schritt nach vorn, immerhin ist es ein Drittel bzw. ein Viertel weniger als bisher, wo die Bioweine gleich viel geschwefelt werden durften als konventionelle Weine.« Für den Winzer lassen die Grenzwerte bei seinen Weinen noch viel Spielraum - seine Weißweine liegen bei rund 100 g Schwefel, die Rotweine um 50g. Und bei seiner »Minimal«-Linie wird so gut wie gar nicht mehr geschwefelt.

www.lebensministerium.at

www.sepp-moser.at


(top/bd)