Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft steuert einen ungewissen Zukunft entgegen.

Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft steuert einen ungewissen Zukunft entgegen.
© Andreas Wiese/airberlin

AirBerlin Insolvenz: Die Konsequenzen für Passagiere

Die deutsche Fluggesellschaft hat Insolvenz angemeldet, ist jedoch um Restrukturierung bemüht – was Fluggäste jetzt beachten müssen.

AirBerlin ist pleite. Dank eines Überbrückunskredits der deutschen Regierung kommt das Flugunternehmen jedoch die nächsten drei Monate noch über die Runden. Das bedeutet, dass bereits gebuchte Flüge bis November sicher angetreten werden können und auch »Verspätungen oder Ausfälle mit bis zu 600 Euro entschädigt werden«, weiß Adrian Kreller, Experte für Fluggastrecht des Fluggasthelfer-Portals AirHelp. Und danach? »Sollte der Flugbetrieb von Air Berlin eingestellt werden, hätten bereits gekaufte Tickets keine Gültigkeit mehr. Ob in diesem Fall eine Kompensation geleistet wird, hängt von der Art der Buchung ab.«

Passagiere, die direkt über AirBerlin gebucht haben dürfen nicht auf Entschädigung hoffen – außer es wurde mit Kreditkarte bezahlt. Dann kann der Zahlung unter Umständen widersprochen werden, bevor sie gutgeschrieben wird. Bei Buchungen über einen Reiseanbieter oder eine Partnerairline haben Passagiere, sofern sie eine Versicherung abgeschlossen haben, ebenfalls Aussicht auf Rückerstattung oder Alternativbeförderung. Aber Achtung: Portale wie zum Beispiel booking.com sind Reisevermittler – auch hier können entstandene Kosten nicht rückerstattet werden, um eine Alternative muss man sich selbst kümmern! Bei bereits gebuchten Pauschalreisen muss man sich keine Sorgen machen, hier ist eine alternative An- und Abreise gesichert.

www.airhelp.com

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